Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 514 Views | 28.05.2019 | 21:29 Uhr
geschrieben von Otto Breitenauer

voxenergie GmbH (Berlin)

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Tarifwechsel

Bestell-/Kundennummer: 8790144695

Wir haben Ihren kürzlich erteilten Auftrag entgegengenommen.

So fängt das Schreiben der voxenergie an.

Nun habe ich keinen Auftrag erteilt und will keine weiteren 24 Monate hier Kunde sein.

Ich habe nicht schriftlich, telefonisch oder sonst wie einen Vertrag gemacht, bestätigt, keine Willenserklärung oder dergleichen.

Auch wenn ich das 14 Tägige Widerrufsrecht versäumt habe, sehe ich hier keinen rechtlichen Rahmen der mich bindet.

Einen Nachweis zum Vertragsabschluss wird voxenergie schuldig bleiben müssen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Ich fordere die voxenergie auf, mir die Stornierung des Auftrages Nr. AFT-VOX-00389511, innerhalb 14 Tagen schriftlich zu bestätigen


Firma hat geantwortet nach 24 Tage nach 24 Tage
21.06.2019 | 15:15
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Breitenauer,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und teilen Ihnen dazu Folgendes mit:

Sie haben uns am 07.02.2019 um 10.27 Uhr telefonisch beauftragt, Ihnen unseren voxenergie Stromtarif „Vox Eco Spezial“ bereitzustellen.

In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie haben sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden erklärt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufzeichnung allein für die Beweiserbringung in Gerichtsverfahren angefertigt wurde und daher außergerichtlich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande, ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 12.02.2019 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 26.02.2019), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor. Eine Rückabwicklung Ihrer Auftragserteilung erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.05.2019 | 08:26
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Da Sie keinen Vertrag/keine Vertragsverlängerung getätigt haben, benötigen Sie auch keinen Widerruf. Was wollen Sie widerrufen? Und wurde Ihnen überhaupt eine Widerrufsbelehrung zugesendet?



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