Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 218 Views | 01.06.2019 | 15:47 Uhr
geschrieben von Konrad Link

Deutsche Post AG (Bonn)

Brief im Bereich der Post Brief geöffnet, Ware entnommen

Einschreibe Brief A002305405000000001F

Am 25.03.19 wurde die Verlustmeldung eingereicht. Als Antwort kam: Bearbeitungszeit 32 Tage.

Diese Zeit ist verstrichen, aber bis heute kein Ergebnis über die Untersuchung. In der Zeit fliegen andre bis zum Mond und zurück, aber die Post ist nicht in der Lage, in 32 Tage so einen Fall zu klären, oder den Verlust zu ersetzen. Interessant für die Öffentlichkeit.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung des Verlustes


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


08.06.2019 | 17:13
von Konrad Link noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post hat sich nicht gemeldet, auf die Beschwerde nicht reagiert.


08.06.2019 | 17:15
von Konrad Link noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post hat auf die Beschwerde nicht reagiert.


22.06.2019 | 18:26
von Konrad Link noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fakt ist,
für einen Brief per Einschreiben, gibt es bei der Deutschen Post, bei Verlust, keine Entschädigung.


14.07.2019 | 11:53
von Konrad Link gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post hat den Verursacher nicht gefunden.
Die Post schliesst den Fall ab.




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