799 Views | 03.06.2019 | 17:50 Uhr
geschrieben von P. Mödebeck

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Heute habe ich in der Filiale Lidl Hausverbot erhalten

Bestell-/Kundennummer: UST-ID-NR: DE813388858

Unglaublich, heute habe ich in der Filiale Lidl Mark Str. 40/42 in 13409 Berlin Hausverbot erhalten.

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Verlauf:
nachdem ich das Leergut in Höhe vom insgesamt 17,75 € zurückgegeben habe, bin ich mit den leeren Tüten in die Filiale hereingegangen und habe denn mein Einkauf erledigt.
An der Kasse sprach mich der Filialleiter Herr H. an und bat mich drum, dass ich meine am Einkaufwagen hängenden Tüte bitte aufmachen soll, ich war überrascht und fragte nach dem Grund, was mein gutes Recht ist, denke ich.

Herr H. meinte, dass er dazu verpflichtet sei und es sei seine Pflicht, es nachzugehen, ich verwies auf mein Persönlichkeitsrecht und ich seine Bitte nicht nachgehen möchte, darauf erteilt mir Herr H. sofort mündlich das Hausverbot und zeigte mit den zeige Finger Richtung Ausgang, ich sollte sofort die Filiale verlassen, das war für mich wie ein Schlag ins Gesicht.

Herr H. ging ohne weiteres nach hinten Richtung Lager.

Darauf öffnete ich vor der Kassiererin Frau B. meine leere Tüte, um vor der netten Dame und den anderen Kunden mein Gesicht zu bewahren.
Nachdem ich bezahlt habe, habe ich, die Kassiererin gebeten, Herrn H. zu holen, als Herr H. den kam, bat ich ihnen mir das Hausverbot schriftlich zu geben, weil ich mich dagegen bei Lidl Beschwerden möchte, weil ich denke, dass Lidl solch ein Verhalten nicht gut findet.

Dies lehnt Herr H. aber ab und bat mich erneuert die Filiale sofort zu verlassen.

Dies bin ich auch nach gegen.

Meine Frage: gilt das Hausverbot für alle Lidl Filialen oder nur in der Filiale Lidl Mark Str. 40/42 in 13409 Berlin und vor allem wie lange darf ich nicht die Filialen nicht betreten?

Was kann ich dagegen tun?
Muss ich einen Anwalt einschalten?

Wer hat Erfahrungen und kann mir darüber berichten bzw. helfen!

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.06.2019 | 06:27
von P. Mödebeck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bis heute keine Reaktion der Discounter oder sonstige Unterstützung von anderen mit Leser.


19.06.2019 | 13:44
von N. Meyer | Regelverstoß melden
Soweit ich weiß, gilt das Hausverbot für alle Lidl-Märkte und das Hausverbot, glaube ich, gilt für 12 Monate. Besser zum Anwalt gehen und den Sachverhalt schildern. Und mündlich ist die Frage, ob das gilt, schriftlich ja. Wie gesagt, besser zum Anwalt gehen, notfalls Einspruch dagegen einlegen.

18.07.2019 | 22:12
von Hans Kemmel | Regelverstoß melden
Hallo,

also ich würde wegen sowas nicht zum Anwalt gehen.
Ruf doch erstmal bei Lidl selber an. Die haben mit Sicherheit eine Beschwerdestelle für solche Sachen.
Es macht sowieso keinen Sinn im Laden zu kontrollieren.
Diebstahl kommt erst in Betracht wenn du durch die Kasse bist. Auch wenn es schon einige Zeit her ist würde ich noch anrufen. Bringt vielleicht diesmal nichts. Aber wenn mehrere Anrufen doch. Vielleicht kommt es ja öfter vor.
Und ich würde diese Filiale meiden, die anderen aber nicht. Hängt bestimmt kein Steckbrief von dir in allen Filialen.



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