Durch mobilcom-debitel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 82 Views | 04.06.2019 | 13:38 Uhr
geschrieben von Michael Von Wilmowsky

mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)

Zugesagte Leistung nicht erbracht

Im August 2018 kam es zur Vertragsverlängerung, der seit nunmehr sieben Jahren beim Anbieter besteht. Als die Umstellung Anfang April 2019 erfolgte, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass ich über keinen LTE-Empfang mehr verfüge. Dies mitgeteilt, erhielt ich die Nachricht, dass ich jetzt damit leben müsse, der Tarif würde das nicht beinhalten, eine fristlose Kündigung meinerseits wurde zurückgewiesen und die hilfsweise ordentlich erklärte Kündigung bestätigt. Allerdings wurde diese Vertragseigenschaft bei der Verlängerung positiv hervorgehoben. Ich habe sogar extra noch einen zweiten Vertrag abgeschlossen, der das Datenvolumen erhöht, der mit dem gedrosselten 3G-Netz jedoch absolut nutzlos ist. Diesen Umstand im Geschäft, wo ich den Vertrag verlängert hatte, angesprochen, wurde mir nur gesagt, der entsprechende Mitarbeiter sei nicht im Haus und man würde sich mit mir in Verbindung setzen, was trotz Nachfrage bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist.

SCHLAGWORTE


Im Ergebnis darf ich nun bis zum April 2021 für zwei nutzlose Verträge zahlen.

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Minderung oder Erbringen der vereinbarten Leistung


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Kommentare und Trackbacks (2)


11.06.2019 | 20:52
von Michael Von Wilmowsky noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte keine neuerliche Reaktion vom Anbieter.


26.06.2019 | 06:11
von Michael Von Wilmowsky endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher nur pauschale Mitteilung, dass der Tarif keine Bereitstellung von LTE enthält. Trotz widerrufener Einzugsermächtigung wurden Beiträge weiter abgebucht. Strafverfahren ist eröffnet.




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