Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 224 Views | 04.06.2019 | 16:49 Uhr
geschrieben von Markus Gantert

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Ungerechtfertigte Mahnung / Inkasso

Bestell-/Kundennummer: 7081411107816650

Am 20.04.2019 erhielt ich eine Mahnung v. Bahncard-Service mit einer Forderung von 64,50€ für eine Bahncard. Eine Bahncard habe ich allerdings nie erhalten, weshalb ich der Mahnung widersprochen habe, da ich nicht für Leistungen bezahle, die ich nie erhalten habe. Der Wiederspruch habe ich am 26.04.2019 per Einschreiben abgeschickt.

Danach war erst einmal rund 3 Wochen Ruhe, bis sich die Bahn gemeldet hatte. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Ersatz erhalte (wobei ich mich frage wofür?) und ansonsten wurde ich an das Inkasso Unternehmen verwiesen. Hätte man da sich mal nicht eher melden können?

Mittlerweile hat sich das Inkasso-Unternehmen gemeldet, die einen Betrag von 124,12€ einfordern. Ich sehe nicht ein das zu bezahlen!

Auch habe ich eine "Ersatzkarte" der Bahn erhalten, die ich nicht benötige.

Muss ich jetzt wegen sowas zu einem Anwalt rennen und die Kosten unnötig in die Höhe treiben?

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Einstellung des Verfahrens


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


12.06.2019 | 14:27
von Markus Gantert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einen Widerspruch habe ich mittlerweile auch beim Inkassobüro eingelegt. Die Antwort ist noch offen.


17.07.2019 | 18:14
von Markus Gantert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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