Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 157 Views | 04.06.2019 | 15:47 Uhr
geschrieben von Morf

Immergrün Energie (Köln)

Unwirksame drastische Preiserhöhung

Ich fechte eine Preiserhöhung von Immergrün Energie GmbH an. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Preiserhöhung nicht zulässig ist

  1. Die Preiserhöhung ist versteckt und daher nicht wirksam.
  2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.

Ich habe die Stromlieferungen unter Zugrundelegung des alten Preises bezahlt und mich bei Immergrün über die überhöhte Rechnung beschwert. Mir wurde von Immergrün ein Vergleich angeboten, der jedoch weiterhin eine deutliche Preiserhöhung bedeutet hätte.

SCHLAGWORTE

Für den Differenzbetrag hat Immergrün inzwischen ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, dass mich bis heute nicht in Ruhe lässt, obwohl ich sowohl das Inkasso-Unternehmen als auch Immergrün mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ich die Forderung bestreite und es darum geht festzustellen, wer Recht hat, nicht um einen Zahlungsverzug (apropos, selbst wenn das Inkasso-Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten würde, dann kann man dem Mahnbescheid ganz einfach widersprechen und es passiert weiter nichts). Ich habe Immergrün aufgefordert, mich zu verklagen, wenn sie wirklich meinen im Recht zu sein, was das Unternehmen aber bisher nicht getan hat. Vermutlich weil dann - mit entsprechenden Konsequenzen für die Geschäftstätigkeit - gerichtlich festgestellt werden würde, dass die Praxis nicht rechtens ist.

Nachdem ich jedoch wie beschrieben von dem Inkasso-Unternehmen weiterhin regelmäßig kontaktiert werde, sich immergrün nicht bewegt hat und außerdem bald die nächste (und letzte) Stromrechnung ansteht (weil immergrün eine zwischenzeitliche Kündigung meinerseits abgelehnt hat), werde ich mich nun wohl an die Verbraucherzentrale wenden. Mal sehen, ob sie hieraus nicht einen Musterprozess machen wollen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Stromberechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.06.2019 | 15:47
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr von Morf,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2019 | 17:11
von Morf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist das nur die Standardantwort, die auf Reclabox auch in anderen Fällen zu finden ist. Ich hatte bereits wiederholten Kontakt mit dem "Verbraucherbeauftragten". Ich werde mich natürlich trotzdem wie gewünscht nochmal unter Angabe des Links auf diesen Eintrag an immergrün wenden und werde hier über das Ergebnis berichten.


15.06.2019 | 20:25
von Morf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat auf die Beschwerde hin jetzt die Rechnung auf den ursprünglichen, nicht erhöhten Strompreis korrigiert, diesen Preis auf für das laufende Jahr fortgeschrieben und das Inkassoverfahren eingestellt. Die Beschwerde ist somit vollständig gelöst. :-)




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