Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 169 Views | 08.06.2019 | 18:11 Uhr
geschrieben von Alexander Lurz

STROGON GmbH (Bonn)

Falsche Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: 40051817996

Ich habe den Vertrag bei Verivox abgeschlossen und zum 31.05.2019 gekündigt. Grundlage für mich ist immer eine 11-malige Abschlagzahlung (deckt auch den gesamten Verbrauch ab), Verivox und auch CHECK24 bieten den Tarif Strom Fest Plus als Tarif mit 11 Abschlagszahlungen an. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich auch nur 11 Abschlagszahlungen überweisen muss.

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Mitte Mai eine Zahlungserinnerung erhalten, ich habe dann angerufen und STROGON aufmerksam gemacht, dass ich nur 11 Abschläge zahlen muss. Egal welchen Kundenmitarbeiter am Telefon immer im Kreis gedreht, ich hätte 12 Abschläge zu zahlen und würde es doch mit der Schlussrechnung wiedererhalten.

Da ich mich auf mein Recht bestehe und nie einem Strom- oder Gasunternehmen zu viel Geld zur Verfügung stellen möchte, aufgrund möglicher Pleite, habe ich nicht überwiesen.

Dann am 24.05.2019 eine Mahnung erhalten, dass ich den Abschlag doch endlich bezahlen soll oder sie kündigen mir. Wieder angerufen, ich habe STROGON sogar freundlicherweise angeboten, dass sie die 2,50 € Mahngebühren von Schlussrechnung abziehen dürfen und sie endlich den Abschlag stornieren sollen. Mitarbeiterin, sagte dann notiert sie sich. Gut dachte endlich Ruhe.

Pustekuchen: Am 04.06.2019 Schreiben von Inkasso-Büro erhalten, dass ich den Abschlag zahlen soll mit nun ca. 70,00 € Inkassokosten mehr (inkl. Entgelte). Inkassobüro angerufen, die verstehen mein Problem und können meine Sichtweise völlig nachvollziehen, können aber nichts machen, solange STROGON keine Stornierung des 12. Abschlags an Sie schickt und ich soll STROGON anrufen und sie bitten diese zu schicken. Ich wieder dort angerufen, aber hoffnungsloser Fall mit den Mitarbeitern zu reden. Sie bestehen auf den 12. Abschlag. Nun heute eine E-Mail geschickt mit Bildern, die ich auch hier angehängt habe. Hoffe, dass dies dann endlich storniert wird.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Stornierung des Abschlags und Info an das Inkassounternehmen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


13.06.2019 | 23:29
von Alexander Lurz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eine Mail von Strogon erhalten, dass der Abschlag kulanterweise storniert wird. Ob es an der Beschwerde hier liegt oder die Email von mir an Strogon, weiß ich nicht. Jetzt warte ich auf die Schlußrechnung.




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