717 Views | 09.06.2019 | 18:04 Uhr
geschrieben von Müller Walter

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Widerrechtliche Stromsperre

Am 29.04.2019 wurde mir widerrechtlich der Strom abgestellt.

SCHLAGWORTE

Dies, obwohl EnBW nicht sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat.
So muss zum einen der Anbieter erneut drei (3) volle Werktage erneut über die bevorstehende Stromsperre informieren und in Kenntnis setzen.

Diese gesetzliche Vorschrift hat EnBW missachtet und somit auch nicht sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten.

Deshalb habe ich das Ganze an verschiedene Medien, den Verbraucherschutz und andere Institutionen weiter geleitet.

Daraufhin behauptete EnBW einfach, dass ich mich selbst als Medienvertreter, Verbraucherschutz etc. ausgegeben hätte, obwohl ich den ganzen Sachverhalt lediglich an verschiedene Institutionen weitergeleitet hatte.

Zu meiner eigenen Sicherheit habe ich sämtliche Telefonate mit EnBW und Netze.BW aufgezeichnet.

In den Telefongesprächen macht EnBW und Netze.BW keinen Hehl daraus, dass es denen völlig egal sei, ob die gesetzlichen Vorschriften alle eingehalten wurden und nicht.

Sodann wird mit reiner Willkürgehandelt.

Durch die widerrechtliche Stromsperre entstand mir ein Schaden von 80,00€, die ich an Lebensmittel entsorgen musste.

Ferner fordere ich auf Grund eines tiefen Einschnitts in den Lebensbereich/Lebensqualität, welche eine Stromsperre mit sich bringt, für jeden einzelnen Tag der Stromsperre einen angemessenen Schadenersatz und sofortige Wiederinbetriebnahme der Strombelieferung.

Auf Grund des kompletten Sachverhalts sind zudem sämtliche Mahn-und Inkassokosten wieder auszubuchen.

Nachdem EnBW einfach behauptete, dass ich mich mit anderen Identitäten an EnBW und Netze.BW gewandt hätte, obwohl ich dies nur an entsprechende Institutionen weitergegeben habe, sandte ich nachfolgende Stellungnahme an EnBW, welche ich hier zusammen gefasst an diesen Sachverhalt anhänge:

Mit freundlichen Grüßen

W. Müller

Diese Klarstellung sandte ich wie bereits erwähnt dann an EnBW:

Ihre Unterstellungen in Ihrer nachfolgend angehängten E-Mail sind an Dreistigkeit und Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten.

Ich täusche keine falschen Identitäten vor, sondern habe mich mit der gesamten Angelegenheit tatsächlich an verschiedene Medien, den Verbraucherschutz und andere Institutionen gewandt.

Im Gegensatz zu Ihren dreisten und unverschämten Unterstellungen kann ich dies auch nachweisen.

Im Gegensatz zu Ihnen kann ich dies zu 100% nachweisen.

Sollten Sie daher an irgendwelche Institutionen mit Ihren falschen Behauptungen herantreten, so werde ich Sie persönlich -Herr N. M.- mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen.

Laut Rechtsauskunft ist die durchgeführte Stromsperre widerrechtlich, da Sie nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben, u. a. hätten Sie mich drei volle Werktage vor der Sperre nochmals informieren müssen.

Dies ist eine gesetzlichen Vorschrift.

Zu meiner Sicherheit hatte ich sämtliche, also alle Telefongespräche mit EnBW und Netze.BW aufgezeichnet.

Außerdem habe ich die beiden Mitarbeiter, die die Stromsperre durchgeführt haben, heimlich gefilmt, also ein Video angefertigt.

Auch habe ich ein hoch brisantes Telefongespräch mit Frau S. vom Rechnungsmanagement aufgezeichnet.

Den exakten Inhalt dieses Telefonats habe ich EnBW und Netze.BW bereits ausführlich geschildert.

Was meinen Sie -Herr N. M.-, was los sein wird, wenn dieses Telefonat unzensiert und in voller Länge an die Öffentlichkeit geht?

Sollte nicht im Laufe des heutigen Freitages (07.06.) die Stromsperre wieder aufgehoben sein sowie der bis dato entstandene Schaden beglichen werden und ferner ein Schadenersatz geleistet werden, so werde ich sämtliche, also alle aufgezeichneten Telefongespräche mit EnBW und Netze.BW sowie das Video von der Durchführung der Stromsperre vom 29.04. öffentlich publik machen.

Besonders das brisante Telefongespräch mit dem Rechnungsmanagement wird für immense Empörung und Aufruhr in der Öffentlichkeit sorgen.

Das garantiere ich Ihnen.

Also, im Laufe des heutigen Freitags (07.06.) muss die Stromsperre wieder aufgehoben sein.

Insoweit verweise ich auch auf mein Schreiben (Einschreiben mit Rückschein), welches von EnBW und Netze.BW durch Unterschrift den Erhalt bestätigt wurde.

Sollte die Stromsperre nicht heute wieder aufgehoben sein, so gilt dies als Ihr persönliches Einverständnis-Herr N. M, dass sämtliche Telefongespräche und das Video vor allem auch das brisante Telefonat unzensiert veröffentlicht werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

W. Müller

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: 1. sofortige Wiederinbetriebnahme der Strombelieferung, 2. die durch die Stromsperre entsorgten Lebensmittel in Höhe von 80,00€ müssen ersetzt werden


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


09.06.2019 | 20:56
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Entschuldigen Sie bitte, aber hier muß ich wirklich lachen. Sie haben gegen geltendes recht verstossen, in dem Sie Telefonate -wahrscheinlich- ohne Einwilligung aufgenommen haben. Ferner haben Sie ein Video angefertigt ohne Einverständnis der Beteiligten, wie ich vermute. Ist alles nicht zum Beweis geeignet. Und jetzt wollen Sie das alles auch noch veröffentlichen? Da kommen sicher hohe Forderungen auf Sie zu, dessen bin ich mehr als sicher. Und dann auf gesetzeswidrige Praktiken hinweisen, wobei Sie hier wohl sicher auch richtig liegen werden, wenn ich das so lese. Mein Tipp: Zahlen Sie pünktlich, dann haben Sie auch Strom.

10.06.2019 | 07:51
von ReclaBox-Benutzer
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

10.06.2019 | 09:43
von Müller Walter | Regelverstoß melden
Herr Dieter Bopp, zum Glück habe ich in der Schule das Lesen gelernt. Das sollte Sie vielleicht auch mal etwas tun. Selbstverständlich wurden die Gesprächspartner auf die Aufzeichnung hingewiesen. Wenn der Gesprächspartner nicht widerspricht, ist er oder sie auch nicht dagegen. Und Her Dieter Bopp: An Ihrem Schreibstil erkennt man eindeutig, dass Sie Partei ergreifen für Unternehmen, die zum einen gesetzliche Vorschriften umgehen und zum anderen, dass diese im Recht sein sollen. Hier merkt doch jeder halbwegs intelligente, dass Ihr Kommentar nicht echt sondern gefaked ist und Sie selbst in dieser Sparte tätig sind. Somit noch einen schönen Tag

10.06.2019 | 23:22
von Müller Walter | Regelverstoß melden
Fiete:
das stimmt so nicht ganz.
Lt. Rechtsauskunft dürfen Aufnahmen verwendet/benutzt werden, wenn entweder eine Privatperson oder ein Unternehmen bewusst gegen Gesetze verstößt und man nur mit solchen Möglichkeiten derer habhaft werden kann bzw. dies nachweisen kann.
Und

Also bitte künftig zuerst denken und dann erst kommentieren.
Und im übrigen hat EnBW in der Vergangenheit selbst zahlreiche Telefongespräche mit Kunden illegal aufgezeichnet obwohl diese explizit widersprochen haben.
Aber scheinbar scheinen hier so manche Kommentatoren intelligenter und mit mehr Rechtswissen bewandert zu sein wie Rechtsanwälte und Rechtspfleger.
Und wenn bereits auf den ersten Blick offensichtlich Fehler vorhanden sind, dann greift hier zunächst das sog. Zurückbehaltungsrecht, was absolut nichts mit der Zahlungsmoral zu tun hat.
Auch hier noch einen schönen Tag.

11.06.2019 | 00:15
von Müller Walter | Regelverstoß melden
Fiete
Ich gebe es auf, mit solchen Menschen wie Ihnen zu diskutieren.
Sie halten sich für intelligenter als Rechtsanwälte und Rechtspfleger, Sie sind der Meinung, dass die Auskünfte von Rechrsanwälten und Rechtspfleger falsch sind etc. etc.

Ich habe deshalb keine Lust, mich mit Besserwissern und Nörglern auseinander zu setzen und zu diskutieren, die von der eigentlichen Sache nicht mal annähernd soviel Ahnung haben wie ausgebildete und studierte Juristen und aber dennoch das Gegenteil behaupten.

Und im übrigen weiß ich es deshalb von den illegalen Aufzeichnungen von EnBW trotz Widersprucj, weil gegen EnBW diesbezügliche von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren geführt wurde.



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