Immergrün Energie (Köln)
Immergrün und EWD Inkasso
Bestell-/Kundennummer: G27408O1293
Immergrün hatte eine Mahnung geschickt über die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung 2018.
Da die Jahresabrechnung aber nie bei mir angekommen ist (nur per E-Mail verschickt), habe ich sie nochmals per E-Mail angefordert. Am 30.04.19 habe ich sie dann auch erhalten und daraufhin habe ich die Nachzahlung am 05.05.19 an Immergrün überwiesen.
Am 06.05.19 erhielt ich dann das erste Schreiben von EWD Inkasso mit weiteren Kosten, die ich bezahlen solle. Angeblich hat Immergrün die Forderung an EWD übergeben, bevor ich bezahlt habe. EWD setzt immer eine Frist zur Zahlung, aber bevor diese Frist zu Ende ist, erhält man schon wieder das nächste Schreiben mit einer neuen Frist zur außergerichtlichen Einigung.
Nach meinem Widerspruch erhielt ich wieder ein Schreiben vom EWD Inkasso, dass immergrün ein Onlineanbieter sei und die ganze Korrespondenz nur per E-Mail verschickt wird. Letzte außergerichtliche Frist ist der 12.06.19.
Laut OLG Köln führt nur eine Lesebestätigung zur Beweissicherheit.
Immergrün reagiert überhaupt nicht auf meinen Widerspruch bzw. verweist nur auf EWD Inkasso. Solange das Inkassoverfahren noch läuft, soll man sich nur an EWD wenden.
Das ist kein Umgang mit seinen Kunden - schließlich bin ich seit 01.03.2017 Kunde bei Immergrün und habe meine monatlichen Abschläge immer pünktlich bezahlt.
Ich kann Immergrün auf gar keinen Fall weiterempfehlen!
14.06.2019 | 13:26
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Kohtes,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung