Immergrün Energie (Köln)
Erhebung eines Nichterfüllungsschadens bei Sonderkündigung Umzug
Ich informierte den Versorger, dass ich umziehe und daher vom Vertrag zurücktreten möchte. Immergrün räumte mir telefonisch und per Bestätigung der Kündigung ein Sonderkündigungsrecht ein und somit setzte Immergrün die Kündigung um.
Im Anschluss daran teilte Immergrün mir mit, dass ich ein Nichterfüllungsschaden zu zahlen hätte.
Dieser wurde nicht telefonisch erwähnt und hätte vor Annahme/Umsetzung der Kündigung angekündigt werden müssen aus meiner Sicht.
- Wenn der Stromanbieter die Kündigung umsetzt, so hat er diese auch gewährt. Insofern ist von Seiten des Verbrauchers davon auszugehen, dass der Stromanbieter aus Kulanz der Kündigung zugestimmt hat. Schließlich kann der Stromanbieter aus Kulanz einer Sonderkündigung zustimmen.
- Selbst wenn der Verbraucher nicht von einer Kulanz von Seiten des Versorgers ausgehen durfte, so hat der Versorger die Pflicht, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGB §254 (2) )
- Zudem kann argumentiert werden, dass der Stromanbieter den Verbraucher über den möglichen Schaden hätte informieren müssen. Denn sonst trägt der Versorger eine Mitschuld daran (BGB §254 (2) ). Im EnWG §41 (1) steht, dass die Verträge u. a. „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ beinhalten müssen. Nach meinem Kenntnisstand sind diese Hinweise weder in den aktuellen AGBs noch auf der Internetseite der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie (Grüner Funke) und 365 AG (Immergrün) zu finden.
14.06.2019 | 15:42
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler-5454421
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst