Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 272 Views | 14.06.2019 | 15:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5454421

Immergrün Energie (Köln)

Erhebung eines Nichterfüllungsschadens bei Sonderkündigung Umzug

Ich informierte den Versorger, dass ich umziehe und daher vom Vertrag zurücktreten möchte. Immergrün räumte mir telefonisch und per Bestätigung der Kündigung ein Sonderkündigungsrecht ein und somit setzte Immergrün die Kündigung um.

SCHLAGWORTE

Im Anschluss daran teilte Immergrün mir mit, dass ich ein Nichterfüllungsschaden zu zahlen hätte.

Dieser wurde nicht telefonisch erwähnt und hätte vor Annahme/Umsetzung der Kündigung angekündigt werden müssen aus meiner Sicht.

  • Wenn der Stromanbieter die Kündigung umsetzt, so hat er diese auch gewährt. Insofern ist von Seiten des Verbrauchers davon auszugehen, dass der Stromanbieter aus Kulanz der Kündigung zugestimmt hat. Schließlich kann der Stromanbieter aus Kulanz einer Sonderkündigung zustimmen.
  • Selbst wenn der Verbraucher nicht von einer Kulanz von Seiten des Versorgers ausgehen durfte, so hat der Versorger die Pflicht, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGB §254 (2) )
  • Zudem kann argumentiert werden, dass der Stromanbieter den Verbraucher über den möglichen Schaden hätte informieren müssen. Denn sonst trägt der Versorger eine Mitschuld daran (BGB §254 (2) ). Im EnWG §41 (1) steht, dass die Verträge u. a. „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ beinhalten müssen. Nach meinem Kenntnisstand sind diese Hinweise weder in den aktuellen AGBs noch auf der Internetseite der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie (Grüner Funke) und 365 AG (Immergrün) zu finden.
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Meine Forderung an Immergrün Energie: Verzicht auf Nichterfüllungsschaden, da man Sonderkündigung stattgegeben hat


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.06.2019 | 15:42
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-5454421

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.06.2019 | 21:28
von ReclaBoxler-5454421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte auf Kontaktaufnahme durch die Firma


01.07.2019 | 00:00
von ReclaBoxler-5454421 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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