Durch porta Möbel gelöste Beschwerde. | 54 Views | 16.06.2019 | 10:52 Uhr
geschrieben von K. Ro

porta Möbel GmbH & Co.KG (Porta Westfalica)

Nach Widerruf Geld nicht zurückerstattet

Bestell-/Kundennummer: 6288962

Wir haben am 30.05.2019 einen Relaxsessel im Online Shop gekauft und am 31.05. im Verkaufshaus abgeholt. Zuhause stellten wir fest, dass es sich um einen Fehlkauf handelte. Daraufhin haben wir den Vertrag umgehend schriftlich widerrufen und nach einem Telefonat mit dem Onlineshop den Sessel am 03.06. wie mit dem Onlineshop vereinbart zurück zum Verkaufshaus gebracht.

SCHLAGWORTE

Dort konnte man uns zunächst gar nicht weiterhelfen. Diesen Fall hätte man noch nie gehabt, es ginge ja um eine hohe Summe, ob man die einfach so zurückzahlen könnte und letztlich hätten sie ja mit dem Online Shop auch gar nichts zu tun, die Verkäufer würden ja auf Provision arbeiten etc. Alles in allem dauerte es über eine halbe Stunde und es wurden mehrere Telefonate geführt. Dann kam noch ein Kollege, dem wir alles noch einmal erklären mussten. Nun denn. Schlussendlich durften wir den Sessel dalassen, das Geld bekämen wir von Onlineshop auf die Kreditkarte rückerstattet. Da uns das alles etwas seltsam vorkam, riefen wir nochmals im Onlineshop an, dort erhielten wir dieselbe Auskunft. Dann tat sich - nichts.

Also ein erneuter Anruf im Onlineshop am 08.06. Die Rückerstattung sei noch nicht angewiesen, man wisse nicht warum, würde es aber veranlassen. Es geschah - nichts. Neuer Anruf am 13.06. Nun bekamen wir die Auskunft, das Verkaufshaus würde sich kümmern.?

Wir sind absolut verärgert, zumal wir bei Porta (im Verkaufshaus, nicht online) im Laufe der Jahre wirklich schon viel Geld gelassen haben. Was ist denn das für ein schlechter Service? Unser Konto wird jetzt unnötigerweise bis zur nächsten Abrechnung in einem Monat mit einer hohen Summe belastet, warum? Abbuchen konnte Porta ja auch innerhalb eines Tages.

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Meine Forderung an porta Möbel GmbH & Co.KG: Umgehende Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


20.06.2019 | 17:20
von K. Ro gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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