Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 173 Views | 27.06.2019 | 08:54 Uhr
geschrieben von Christian Drees

Immergrün Energie (Köln)

Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens Immergrün

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer G2180207593

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

aufgrund eines nachgewiesenen Umzuges erfolgte eine Kündigung des laufenden Gasvertrages zum 31.05.2019. Seitens des Lieferanten wurden keinerlei Hinweise auf einen angeblichen "Nichterfüllungsschaden" übermittelt. Erstmals mit der Schlussabrechnung Nr G27901R1379 wurde dieser in Höhe von 180,1008 Euro geltend gemacht.

Ohne jegliche Anspruchs- und Berechnungsgrundlage wurde der v. g. Betrag als Nichterfüllungsschaden in Rechnung gestellt. Am 25.06.2019 wurde bereits Kontakt mit der Hotline aufgenommen und die Rechung Nr. G27901R1379 moniert. Aufgrund der Reaktion ist jedoch davon auszugehen, dass die Rechnungskorrektur nicht erfolgt.

Weder war von einer Gebühr (Nichterfüllungsschadens) in Telefonanten noch im Schriftverkehr die die Rede. Es musste daher davon ausgegangen werden, dass der Kündigung ohne weitere Kosten zugestimmt wird. Eine Mitnahme war nicht möglich.

Immergrün hätte ansonsten schließlich die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen. Des Weiteren gab es zuvor diversen Mailverkehr, in dem ich mich versichert habe, dass die Kündigung wegen Umzugs akzeptiert wird. Es wurde sogar die geforderte Ummeldung Bestätigung übersandt. Von einem Nichterfüllungsschaden war darin zu keiner Zeit die Rede.

Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist Immergrün nicht nachgekommen. immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen.

Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen.

Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.

Es wird daher darum gebeten, die Kosten für den Nichterfüllungsschaden bei der Gasrechnung zu stornieren und eine korrigierte Rechnung zu erstellen. Berechtigte Rechnungspositionen werden selbstverständlich übernommen. Höchst vorsorglich wurde der Lastschrifteinzug widerrufen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Stornierung der Kosten für den Nichterfüllungsschaden und Rechnungskorrektur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.06.2019 | 08:54
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.06.2019 | 12:59
von Christian Drees gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach mehrfachen Schriftwechsel und Austausch von jur. Standpunkten, konnte die Angelegenheit zu unserer Zufriedenheit gelöst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Drees




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