Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 126 Views | 01.07.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von Michael Eßer

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Fehlende Rechnungen für Mietwagenbuchungen

Bestell-/Kundennummer: CHECK 24 - Mietwagenbuchungsnummern 310617255 & 310639913

Über das Portal CHECK24 habe ich im April zweimal einen Mietwagen am Hamburger Flughafen für jeweils einen Tag gebucht. Die Abwicklung vor Ort mit dem Vermieter der Fa. Buchbinder war auch beide Male einwandfrei und ohne Mängel.

Im Nachgang habe ich versucht, für diese beiden Buchungen eine Rechnung zu erhalten. Die reinen Buchungsbestätigungen akzeptiert unsere Firmenbuchhaltung nicht als Rechnungsbeleg.

Außer jeweilige Standard Antwort E-Mails habe ich nichts von CHECK24 erhalten (Vermieter / Vermittler hat keinen Sitz in Deutschland, dadurch kann keine Rechnung ausgestellt werden, bla bla bla).

Die CHECK24 Hotline (Goldclub Mietwagen) konnte mir bis dato auch "0" weiterhelfen, außer mit unverschämten Aussagen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Übermittlung von zwei Rechnungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2019 | 13:16
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Eßer,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind und haben Ihnen zu den Informationen innerhalb Ihrer Buchungen jeweils eine E-Mail zukommen lassen. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihr Postfach.

Als Geschäftsreisender haben Sie auch die Möglichkeit, auf unserer Website bei jedem Angebot unter „Details und Mietbedingungen“ in der Spalte „Leistungsumfang“ unter „Zahlungsoptionen“ einzusehen, ob Ihnen der Anbieter eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen kann.

Beste Grüße

Julia, CHECK24 Mietwagen

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Kommentare und Trackbacks (3)


05.07.2019 | 09:28
von Michael Eßer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ordentliche Rechnungen habe ich immer noch nicht erhalten. Mal sehen was die Fachleute aus der Buchhaltung bzw. aus den Finanzbehörde zu den übermittelten Belegen sagen!


05.07.2019 | 11:42
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Eßer,

die übermittelten Belege gelten als Zahlungsbelege Ihrer Mietwagenbuchung und können von der Buchhaltung, bzw. dem Finanzamt verarbeitet werden.

Da die Zahlung an den gebuchten Anbieter erfolgt, unterliegt die Erstellung einer Rechnung vollständig bei diesem und seinen gesetzlichen Anforderungen. Dies ist dem Finanzamt bekannt.

Wir bieten auf unserem Portal eine Vielfalt an unterschiedlichsten Anbietern an, gerne stehen wir Ihnen zur individuellen Beratung bei Geschäftsreisen auch telefonisch zur Verfügung.

Beste Grüße

Julia, CHECK24 Mietwagen



14.07.2019 | 18:05
von Michael Eßer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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