Durch Wunderwerk gelöste Beschwerde. | 214 Views | 10.07.2019 | 19:16 Uhr
geschrieben von Manfred Endler

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Bonusverweigerung wegen PV-Anlage und Einleitung Inkassoverfahren

Bestell-/Kundennummer: WS 12127208

Im Frühjahr 2018 wurde über Verivox mein Stromvertrag mit der Fa. Wunderwerk vermittelt. Konditionen: 4.500 kWh p. a. – 0,2313 € / kWh – Grundpreis 19,51 € p. M. (Gesamtpreis p. a. somit 1.274,97 €) – Neukundenbonus 191,25 € (15 %) - Sofortbonus 78,00 € (wurde ausgezahlt 3.8.2018). Verivox Werbung im Angebot waren (und wird heute noch so deklariert) 11 Monatsabschläge. Somit wäre der mtl. Abschlag 115,90 €

SCHLAGWORTE

Im Vertrag vom 11.04.2018 bestätigt Fa. Wunderwerk AG die vorgenannten Zahlen. Der Abschlag wurde jedoch auf 116,00€ mtl. gerundet.

Fa. Wunderwerk AG verlangte jedoch am 15.05.2019 auch die 12. Monatsrate, die ich jedoch stornieren ließ und es wurde sodann das Inkassoverfahren über die Fa. EWD-Inkasso, Köln, eingeleitet, obwohl meines Erachten diese 12. Monatsrate unberechtigt war (bei 12 Raten wären nur 106,25 € in Monatsraten fällig gewesen).

Die Schlussabrechnung erfolgte am 26.6.2019. In dieser Abrechnung befinden sich unberechtigterweise auch die Mahn- und Inkassokosten. Ebenso wurde der Neukundenbonus mit

15 % (auf den tatsächlichen Verbrauchswert von 4.300 kWh zuzgl. Grundpreis) nicht gewährt.

Die Begründung dazu war zunächst ein Brancheneintrag von mir (obwohl ich nie Gewerbetreibender war) und danach dann die Begründung zu meiner Photovoltaikanlage auf meinem Wohnhaus. Nach den Urteilen des LG und OLG Köln ist es jedoch nicht zulässig, Boni zu verweigern, wenn separate Energiezähler vorhanden sind. Dieses trifft bei mir zu. Seit Installation meiner PV-Anlage wird mein erzeugter Strom ausschließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Somit liegt kein Grund zur Boni-Verweigerung seitens Wunderwerk AG vor.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Neukundenbonuszahlung und Erstattung der Mahn- und Inkassokosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.07.2019 | 11:34
Firmen-Antwort von: Wunderwerk AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Endler,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind und möchten uns sehr gerne Ihres Anliegens annehmen.

Ein Mitarbeiter aus unserem Beschwerdemanagement wird sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Wunderwerk AG

Online Kundenberater

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.07.2019 | 12:11
von Manfred Endler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschalten von Reclabox sowie auch Verivox wurden nunmehr in der Schlussabrechnung der Bonus gewährt und die Mahn- u. Inkassokosten erstattet. Fazit: Erst mit Druck hat Wunderwerk AG reagiert. So kann und darf es jedoch nicht sein.




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