HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)
Mangelnde Beratung und Abzockversuch landet am Oberlandesgericht
Bestell-/Kundennummer: 200 69095
Auf der Hausbaumesse in Leipzig im Feb. 2015, am HARK Stand entdeckte ich einen Tunnelkamin, der aus Platzgründen und seiner enormen Heizleistung wunderbar in mein Haus passen würde. Preis 7263,00 €
Ich ging also nach Chemnitz (jetzt Chemnitz/ Röhrsdorf) zu HARK und wurde dort von Herr Fi. beraten. Es klang auch alles ganz toll. Ich hatte die Bauunterlagen im Original dabei, die der Berater Fi. sich ansah und für gut befand hinsichtlich des Kamins.
Weitere notwendige Details würden vor Ort geklärt. Es wurde dennoch schon ein Vorvertrag (Auftrag) gemacht, weil erst dann der Vertreter zur vor Ort Besichtigung erscheinen dürfte.
Zwischenzeitlich hatte ich den Schornsteinfeger zum Kehren da und fragte natürlich nach und überreichte ihm die Unterlagen des Kamins.
Seine Antwort war sehr ernüchternd. Er sagte: diese Kamin von HARK mit Rauchrohrabgang 34 cm in meinen Sanierten Edelstahlschornstein mit 18 cm zu verjüngen wäre undenkbar und wird niemals als Feuerstätte abgenommen werden können.
Der Schornsteinfeger sagte aber auch, der Fachberater hätte das wissen müssen bei dieser riesigen Differenz!
Ich sprach daraufhin den Fachberater Fi. an.
Ohne zu diskutieren, erklärte er mir sofort, das wäre nicht seine Schuld, und ich hätte einen Vertrag und ich müsste einen anderen Kamin im selben Wert von Ihnen nehmen. Noch am selben Tage sollte ich mich dann für ein Modell, was in Frage kommen würde, entscheiden und er käme dann zur vor Ort Besichtigung. Ich war durch seine Art und mit was er mir für Rechtsvollgen drohte, kurzzeitig völlig neben der Spur und willigte ein.
Der Fachberater kam dann aber nicht zum vereinbarten Termin! Erstellte aber ein Baustellenprotokoll, was auch dem Gericht vorliegt, mit dem Wissen, dass er nie da war, da er das selber schriftlich bestätigte!
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Ich wurde aber auf einmal zur Abnahme des 2. Kamin von HARK aufgefordert oder ich sollte 1/3 ca. 2421,00 € Abstandszahlungen leisten, was ich beides ablehnte.
Auch diesen Kamin hätte der Schornsteinfeger wieder nicht abnehmen können, weil der Rauchrohrabgang immer noch zu groß ist und der Kamin u. a. auch viel zu groß für die Räumlichkeiten ist und die Raumluft zu wenig und das Hitzeaufkommen zu groß ist.
Ein Gerichtlich bestellter Gutachter stellte jetzt fest, wenn ich eine aufwendige Zuluft über den Keller herstelle und wenig Brennmaterial in den Kamin lege und meine geplanten Holzvergaser als Zweitbelegung weg lasse, könnte der Kamin funktionieren.
Einen Preis für die Aufwendigen umbauten ist aber nicht genannt worden.
Da kann ich aber auch gleich einen kleineren Kamin für 1500,00 € statt 7500,00€ nehmen und spare mir alle umbauten.
Ich baue das Haus doch nicht um den Kamin, sondern den Kamin in das Haus ein.
Nicht zu vergessen!
Der Fachberater hat selbst ein Baustellenprotokoll angefertigt und unterschrieben und war niemals auch nur in der Nähe des Feuerstelle!
Trotzdem hat mich das Erstgericht auf die Abnahme verurteilt.
Nun sind wir schon am Oberlandesgericht und der Streit geht seit 2015.
Ich bin selbstständiger Handwerker im 17. Jahr, ich weiß ,was man für Verantwortung gegenüber dem Kunden hat, so mit dieser Art geht das aber im Handwerk kein Jahr gut.
Ich möchte den Tunnelkamin 1. Auftrag haben und bezahlen und der Fachberater, der den vor Ort Termin zwar angefertigt hat aber nicht gemacht hat, soll den Aufwand/ Umbau bezahlen, dass ich meinen Wunschkamin auch in Betrieb nehmen kann.