Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 291 Views | 18.07.2019 | 18:37 Uhr
geschrieben von N. Sch.

Höffner (Schönefeld)

Lieferungsausfall ohne Info und Rückzahlung, Kundenservice frech

Bestell-/Kundennummer: 365978

Kunden"service" kann diese freche Abhandlung von Kunden nicht genannt werden - Herr O. von der Hotline will Lieferverzug auf Kunden abschieben

Die Lieferung erfolgte nicht. Nach Anruf wurde ich um Geduld gebeten. Da nach einem Monat weiterhin keine Rückmeldung von Höffner erfolgt ist, nochmals bei der Hotline angerufen. Ein Herr O. teilte mit, dass der Artikel gar nicht mehr lieferbar sei.

Ich solle einen Widerruf veranlassen und sollte dem Unternehmen schreiben. Nachdem ich ihn darüber aufgeklärt habe, dass nicht ich, sondern das Unternehmen sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält und somit dieses auf mich zukommen und den Warenwert erstatten muss, gab er frech zurück, dass ich ja alles besser weiß und gucken könnte, wie ich an mein Geld kommen würde. Danach wurde sofort seinerseits aufgelegt.

Jetzt geht der Vorgang zum Anwalt, da ein Schreiben an die Geschäftsführung von dem intellektuell unterentwickelten und sächselnden Verursacher der Beschwerde, Herrn K. O., beantwortet wurde.

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Meine Forderung an Höffner: 420,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.07.2019 | 09:59
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Gerne möchten wir Ihr Anliegen zur Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleiten. Schicken Sie uns dazu Ihre korrekte Kaufvertragsnummer an internetteam spider monkey hoeffner.de.

Liebe Grüße vom Service Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.07.2019 | 10:31
von N. Sch. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kaufpreis wurde erstattet. Jedoch liegt noch keine Korrektur vor, dass der Widerspruch nicht von mir, sondern der Vertragsbruch durch das Unternehmen verursacht wurde. Zudem sind die Kosten des Nachteils nicht beglichen.


06.10.2019 | 21:44
von N. Sch. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorgang ist beim Anwalt. Höffner will keinen Schadensersatz leisten der gem. BGB zusteht.




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