HDI Versicherung:
HDI zahlt nur anteilig - ewig bearbeitet und rausgeredet
HDI Versicherung:
HDI meint, ich hätte gefährlichen Unfall inszeniert!
HDI Versicherung:
Zahlt nicht nach Unfall
HDI Versicherung:
HDI ist nicht empfehlenswert
HDI Versicherung:
Keine Antwort auf Nutzungsausfall Kostennote
1. Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung Ihres Gegenübers ist grundsätzlich nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird.
2. Sie haben kein Recht darauf, dass Ihr Gegenüber Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausstellt.
D. h. HDI kann Ihnen die Kündigung höflicherweise bestätigen, muss das aber nicht. Mal angenommen, Ihr Chef kündigt Ihnen den Job - würden Sie ihm das etwa auch noch freundlich bestätigen?
Anmerkung: Ich war circa 20 Jahre Kunde-ohne einen einzigen Schaden.
Fazit-nie wieder!