Durch Höffner endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 310 Views | 27.07.2019 | 11:34 Uhr
geschrieben von Andre Groeger

Höffner (Schönefeld)

Garantieversprechen für Küche nicht eingehalten

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 1124076

5 Jahre Garantie für Elektrogeräte versprochen und nach 2,5 Jahren nichts mehr davon wissen wollen

Einige Bekannte hatten uns davor gewarnt, aufgrund schlechter Erfahrungen, bei Höffner eine Küche zu kaufen. Da die Beratungsleistung aber sehr gut war und uns das Angebot gut gefallen hat, haben wir uns doch dazu entschieden. Gekauft im Mai 2015 und eingebaut wurde sie im August 2018.

Beim Kauf der Küche erzählte uns der Verkäufer, dass Höffner standardmäßig nicht nur auf die Küche 5 Jahre Garantie gibt, sondern auch für die Elektrogeräte. Da uns bewusst ist, dass eine so lange Garantie auf Elektrogeräte eine sehr gute Serviceleistung darstellt, war dies ein Hauptentscheidungsgrund, dass wir die Küche bei Höffner für immerhin ca. 11 teurer gekauft haben. Nun ist seit gut einem Monat das Dichtungsgummi des Backofens kaputt - Neupreis des Teils gerade mal ca. 35,00 Euro.

Der Kundenservice hat mich per E-Mail 2x mit dem Satz "Damit ist die Angelegenheit für uns erledigt. " abserviert.

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Meine Forderung an Höffner: Reparatur des Backofens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2019 | 11:50
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Liebe Grüße vom Service Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


31.07.2019 | 16:37
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sie haben sich sicherlich vertippt und die Küche auch in 2018 (und nicht 2015) gekauft?

Zwei Punkte.

Hat der Verkäufer Ihnen das mit der 5-Jahres-Garantie (auch auf externe Elektro-Geräte) nur erzählt oder haben Sie das auch schriftlich in Ihren Kaufunterlagen?

Gehen wir davon aus, dass alles (Kauf und Aufbau) in 2018 stattgefunden hat und seit Ende 06-2019 das Dichtungsgummi kaputt ist, verstehe ich nicht, warum Sie sich auf die Garantie beziehen.

Fordern Sie Nachbesserung im Rahmen der gesetzliche Gewährleistung (§ 365 BGB) ein. 6 Monate nach Kauf/Einbau greift zwar eine Beweislastumkehr, aber die muss der Händler erstmal gegenüber Ihnen geltend machen.

Und lassen Sie sich nicht an den Hersteller der Elektrogeräte verweisen, Vertragspartner ist (unabhängig von der Zeit der versprochenen Leistungen) Ihr Händler - "die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer".

03.08.2019 | 15:28
von Andre Groeger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.08.2019 | 19:36
von Andre Groeger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2019 | 08:21
von Andre Groeger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.08.2019 | 16:12
von Andre Groeger endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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