513 Views | 27.07.2019 | 13:24 Uhr
geschrieben von Börge Bärje

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Rechtsgültiger Vertrag nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 0010/000010/6039

Verlassen des Ladenlokals nach Verkauf abgelehnt unter Bezug auf vorher nicht bekannte Regularien

Wenn ich im Laden mitgenommene Ware an der Kasse ordnungsgemäß bezahle und dann von einem anderen Mitarbeiter am Verlassen des Geschäfts gehindert werde, dann darf man doch wohl den Tatbestand der Freiheitsberaubung annehmen oder nicht?

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Ich habe fünf Pflastersteine (Art. -Nr. 5074135) in grau gekauft, 20x10, sechs Pflastersteine von der gleichen Sorte und Palette 10x10 und zwei Beutel Fugengranulat à 20 kg. Bezahlt an der Kasse vom Hauptgebäude zum Drive-In und dann wollte ich mit dem Einkaufswagen aus dem Drive-In-Bereich raus durch eines der Ausfahrttore.

Also stellte ich mich an und wartete, bis der Kunde vor mir bedient wurde. Aufgrund des Gewichts der Ware und der Nähe zum abgestellten Fahrzeug schien mir das eine gute Lösung zu sein. Der Mitarbeiter erklärte mir, ohne den Kaufbeleg zu checken, dass mein Kauf so nicht erlaubt sei, sogar verboten und ich könne so damit nicht das Geschäft verlassen, das ginge so nicht, der Verkauf sei falsch, ich müsse das ändern lassen und dürfe nur weniger der kleinen Steine mitnehmen.

Warum das, erklärte er mir mit der Begründung, dass mit der Baustoffabteilung grundsätzlich abgesprochen sei, dass Kunden max. zwei kleine Steine (zwei halbe Steine, besagte 10x10) umsonst bekämen, wenn sie eine komplette Lage großer Steine kaufen würden - die könnte er mir maximal geben. Dass ich bereits alles und komplett bezahlt habe, interessierte ihn kein bisschen. Ich durfte das Geschäft nicht wie gewünscht verlassen. Er verwies mich zurück an die Kassiererin, der Kauf müsse geändert werden, es ginge nicht anders. Sonst würden anderen Kunden diese halbe Steine fehlen, wenn sie sie haben wollten.
Ich ging also nochmal zur Kassiererin, sie wusste jedoch von dieser internen Vorgabe nichts. Es war ja sogar so, dass sie mich zuvor, beim originären Kassiervorgang bat, entweder einen sechsten halben Stein zu nehmen oder einen zurückzulegen, sie könne die halben Steine nicht abrechnen, würde aber zwei halbe als ganzen Stein berechnen - das schien mir schlüssig und störte mich nicht, auch weil es um einen ca. 10-Cent-Artikel geht. Ich bezahlte also für sechs halbe als drei Ganze neben den fünf Ganzen und holte mir den sechsten halben. Ich kam zu ihr zuvor mit fünf ganzen und fünf halben Steinen und besagten zwei Beuteln Granulat.
Den Mitarbeiter am Lager, R. heißt er mit Vornamen, hat wie gesagt nicht interessiert, dass ich alles korrekt bezahlt hatte und dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag existiere. Auch eine erwähnte Klärung meinerseits mit der Marktleitung scherte ihn kommentarlos nicht, er war in keinster Weise kompromiss- oder verhandlungsbereit, kundenfreundlich schon gar nicht. Unhöflicher geht es kaum.

SCHLAGWORTE

Ich habe mich auf keine Diskussionen eingelassen, eine Änderung seitens der Kassiererin habe ich abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass ich das vorne klären wolle. An ihrer Kasse hatte sich mittlerweile auch eine etwas längere Schlange gebildet, da wollte ich nicht noch weiter bremsen, immerhin war es kurz vor 20:00 Uhr, außerdem konnte sie ja am wenigsten für diese missliche Situation.

Ich habe den Laden anschließend durch den Haupteingang verlassen. Und vorne hatte ich keine Probleme. Komisch. Die Kassiererin vorne schaute auf die Rechnung, checkte den Einkaufswagen und wünschte mir einen schönen Tag - so wie zu erwarten. An dieser Stelle sei angemerkt, meine Beschwerde bezieht sich auf das unmögliche Verhalten des Lagerarbeiters, der meinte, der "Big King" zu sein. Wenn jemand von den Kassierern/Kassiererinnen nicht im Bilde ist, sehe ich das Problem nicht bei denen. Ich fühle mich durch die Kassiererin/nen gut und (kunden) freundlich betreut. Eigentlich wie gewohnt.

Ich meine, es liegt ein Straftatbestand seitens des HORNBACH-Mitarbeiters R. vor. Freiheitsberaubung, der ich mich entziehen konnte, oder "nur" Nötigung bzw. "nur" Abzockversuch. Letztlich fast egal, denn sein Verhalten war absolut inakzeptabel und ich glaube nicht, dass HORNBACH solche Mitarbeiter in seinen Reihen wissen will. Es mag hart klingen, aber der Mann gehört (fristlos) entlassen. Sein Verhalten geht gar nicht. HORNBACH braucht solche Leute nicht. Selbst wenn ein Fehler vorlag, dann muss man halt dazu stehen. Den Kunden zu gängeln aufgrund Interna, kann nie richtig sein. Dem Kunden einen geschlossenen Kaufvertrag im Nachhinein als ungültig erklären zu wollen, kann auch nicht richtig sein. Man könnte den Kunden höchstens um Nachsicht bitten, fragen, aber nicht zurechtweisend und kompromisslos den Kunden derartig konfrontierend. Die ganze Sache ist ja nicht mein Fehler.

Auch wenn nun mehr als eine Woche vergangen ist, es fällt mir schwer, das zu vergessen und mich zu beruhigen. Für gewöhnlich kaufe ich gerne bei HORNBACH ein, finde in den meisten Fällen alles, was ich benötige, zu einem fairen Preis und in gewünschter Qualität. Wenn man sich aber mit solchen "Spezialisten" konfrontiert sieht, fragt man sich, ob es nicht doch sinnvoller ist, lieber den Wettbewerb aufzusuchen.

In Bremen bzw. meinen schnell erreichbaren Nachbargemeinden gibt es genug Alternativen. Bauhaus, Toom, Obi, Baudi, Sonderpreis Baumarkt, Team Baumarkt, Bauking, Hagebau und wie sie noch alle heißen mögen, da muss ich wirklich ernsthaft überlegen, ob HORNBACH die richtige Wahl im Grundsätzlichen ist. Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass ein HORNBACH-Mitarbeiter mir (uns) gegenüber komplett danebenliegt. Vor ein paar Jahren gab es schon mal einen ärgerlichen Vorfall mit einer (ehemaligen?) Mitarbeiterin (Frau R.). Beschwerdeführerin war seinerzeit S. U., Bremen.

Es mag ja auch sein, dass es bei dem einen oder anderen Baumarkt Usus ist, dass man zwei halbe Steine pro Lage ganzer Steine umsonst mitgibt. Ich kenne aber Angebote, bei denen sowohl ganze als auch halbe Steine explizit zu kaufen sind. Letztlich ist es aber spätestens dann egal für mich, wenn ich mit der Ware zur Kasse gehe und man die vorliegenden Waren abkassiert, wie es Ihre Mitarbeiterin tat - dann ist für mich ist ein rechtsgültiger, unanfechtbarer Vertrag geschlossen und dann muss es mich wirklich nicht mehr interessieren, ob es betriebsintern Vorgaben gibt oder nicht.

Für mich auf jeden Fall stehen auf jeden Fall die Tatbestände Freiheitsberaubung, Erpressung und Abzocke im Raum. Ob es das wert ist, das zur Anzeige zu bringen? Man könnte es auf einen Versuch ankommen lassen, und ich bin definitiv nicht abgeneigt, rein aus Prinzip und um zu demonstrieren, dass man sich als Kunde im Baumarkt nichts gefallen lassen muss, wenn man absolut keinen Fehler gemacht hat.

Wir können hier ja nicht mal von einer möglichen Kulanz sprechen. Der Aufwand, den die Staatsanwaltschaft verursacht, muss mich nicht scheren und ich bin nicht gewillt, mir sowas gefallen zu lassen und es einfach hinzunehmen. Dieser R. gehört meiner Meinung nach in kein Einzelhandelsunternehmen, weder im Lager noch im Verkauf. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel, ich werte es als illegal und außerordentlich respektlos. Es mag ja sein, dass ein interner Fehler seitens HORNBACH vorliegt, aber das kann ab Annahme meines Kaufvertragsangebots an der Kasse definitiv nicht mein Problem sein.

Und wenn HORNBACH nicht in der Lage ist, entsprechend einzukaufen, um sowohl volle als auch halbe Steine in freien Mengen anzubieten, entzieht sich das ehrlich gesagt meinem Interesse und meinem Verständnis solange es Wettbewerber gibt, die genau das aber können. Ich denke, wenn Wettbewerber die kleinformatigen Steine solo verkaufen können, sollte das für jeden möglich sein. Alles reine Verhandlungssache mit den Vorlieferanten.
By the way. Neben dem Ausgang an der Kasse zum Drive-In hin standen Pflastersteine (wohl ein Restposten), da stand auf dem Schild "Verkauf nur lagenweise" - sowas ist für mich eindeutig. Bei dem von mir gewählten Artikel stand nur der QM-Preis (9,50) und keine weitere Einschränkung.

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Mindestens eine offizielle Entschuldigung und Entlassung des Mitarbeiters


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


31.07.2019 | 16:26
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Danke, dass Sie hier schreiben. Das ist sehr detailliert und vielleicht mal gut zu wissen, was so passiert.

Dennoch wüsste ich gerne, ob das hier Ihre einzige Äußerung ist oder Sie auch mal mit dem Marktleiter vor Ort gesprochen haben (das geht leider nicht aus Ihrem Text hervor)?

Wenn ja, wie war die Reaktion?

Wenn nein, warum nicht?

07.09.2019 | 19:36
von Börge Bärje noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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