Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 194 Views | 06.08.2019 | 12:53 Uhr
geschrieben von Katinka

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Keine Auszahlung des CHECK24 Cashbacks

Ich habe am 21.02.2019 über CHECK24 einen Allmobil Flat M (powered by Otelo) Vertrag abgeschlossen. Auf der Website von CHECK24 wurde zu dieser Zeit mit einem Cashback in Höhe von 30,00 Euro geworben, wenn ich meine erste Rechnung des Anbieters an CHECK24 übermittle.

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Dies habe ich auch fristgerecht erledigt. In der Antwortmail stand jedoch, dass CHECK24 keinen Mobilfunkvertrag unter meinem Namen finden würde.

Ich war zwischenzeitlich mit dem Anbieter Otelo in Kontakt, da auf der ersten Rechnung ein Rabatt nicht berücksichtigt wurde, welcher auf der CHECK24 Seite zu diesem Vertrag angegeben war - und Otelo hat mir nachträglich den Rabatt verrechnet. Es ist doch klar ersichtlich, dass Otelo keine Veranlassung gehabt hätte, mir die Konditionen zu gewähren, die auf der CHECK24 Seite angegeben sind, wenn ich nicht über diese Website abgeschlossen hätte!

Ich vermute also einen Trick, mir das Cashback zu verwehren, indem man einfach leugnet.

Sehr schade!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des versprochenen Cachbacks in Höhe von 30,00 Euro


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
21.08.2019 | 17:33
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

nach Rücksprache mit unserem Vertragspartner Otelo haben wir die Rückmeldung erhalten, dass Ihr Vertrag nicht über CHECK24 sondern über einen anderen Vertriebskanal abgeschlossen wurde. Aus Datenschutzgründen liegen uns dazu keine weiteren Informationen vor.

Wir haben uns gerne um Ihr Anliegen gekümmert und würden uns freuen, wenn Sie sich beim nächsten Mal für CHECK24 entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Darja, CHECK24 Mobilfunk

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2019 | 11:56
von Katinka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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