Stromio GmbH (Kaarst)
Widerspruch gegen intransparente Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 000123796810
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Schlussrechnung vom 17.05.2019, weil Ihre Preiserhöhung gemäß §41 (3) EnWG nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mitgeteilt wurde. Die Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 17.04.2018 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden.
Das Schreiben zur Preiserhöhung, welches in seiner Gestaltung eher einem Werbeflyer für grüne Energie entspricht, wurde mir nicht postalisch zugestellt. Zudem ist im Betreff von einer „Preisänderung“, nicht aber von einer Preiserhöhung die Rede. Im Anschreiben werden nur die neuen, nicht aber die aktuellen Preise genannt. Auch eine Hervorhebung der Preise erfolgte nicht, sodass sie sich in verklausulierten, allgemeinen Aussagen verlieren. Darüber hinaus entspricht der neue netto Betrag dem alten brutto Betrag, wodurch sich der Anschein ergibt, dass hier vorsätzlich der Versuch unternommen wurde, Verwirrung beim Verbraucher zu stiften.
Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da diese i. H.v. 19,699%, zuzüglich einer Anhebung der Grundgebühr um 42,00€, nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens von 313,63€ bis zum 30.06.2019.
Mit freundlichen Grüßen
07.08.2019 | 08:34
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stromio GmbH
Beschwerde ist gelöst