Durch BAUR Versand (GmbH KG) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 198 Views | 10.08.2019 | 21:11 Uhr
geschrieben von Siggi Ro

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkunstadt)

Betten lieber im Fachhandel kaufen. Ansehen, probieren, bestellen

Bestell-/Kundennummer: ohne Angaben

Reklamationen bei BAUR? Keine Chance

Bei einem im Jahr 2016 gekauften Bett löste sich der Stoff an der Rückwand zu Staub auf.

SCHLAGWORTE

Das hatten wir noch nie.

Leider wurde dies nicht rechtzeitig bemerkt und wir mussten uns über eine längere Zeit hinweg mit trockenen Augen, dem Gefühl Staub in den Augen zu haben und Juckreiz an den Augen abgeben.

Durch Zufall wurde der Schaden bemerkt. Nachdem sich der ölige Staub auf dem Boden gesammelt hatte, dieser dann auch auf Bettzeug und Matratzen kam, ist das Bett gefühlt unbrauchbar geworden. Nach Reklamation bei BAUR gab es nur eine lapidare Antwort, obwohl Bilder von den Resten des aufgelösten Stoffes und dem öligen schwarzen Staub auf dem Boden () mitgesendet wurden. Hier ein Teil des Schriftverkehrs:

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung auf, reparieren wir stets kostenlos oder tauschen die Ware um, sofern der Schaden nicht auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist.

Ab dem 7. bis zum 24. Monat ab Lieferung haben Sie als Verbraucher nur dann einen Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung, wenn der Mangel der Ware bzw. dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie vorhanden gewesen ist. Dies ist im Zweifelsfalle von Ihnen nachzuweisen.

Die gesetzliche Gewährleistung wird umgangssprachlich oft als "Garantie" bezeichnet. Eine echte Garantie liegt allerdings nur dann vor, wenn diese ausdrücklich für einen bestimmten Artikel im Katalog ausgelobt ist oder der Ware ein Garantieschein beiliegt. Dort ist auch geregelt, von wem und wofür im Einzelnen die Garantie übernommen wird. Die gesetzliche Gewährleistung ist hier bereits mehr als ein Jahr abgelaufen, und der zerrissene Spannstoff ist auf Verschleiß zurückzuführen. Bitte haben Sie Verständnis, dass hier kein Produktfehler vorliegt und leider auch keine berechtigte Reklamation. Eine Rückerstattung oder Kostenübernahme bzw. Anerkennung ist nicht möglich.

Fazit: Bitte nicht dauernd auf die Rückwand eines Bettes schlagen, denn der Stoff darf sich nach knapp 3 Jahren auflösen:)

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Rückerstattung des Preises zu mindestens 75 Prozent, da eine neue Anschaffung getätigt werden muss


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.08.2019 | 10:25
Firmen-Antwort von: BAUR Versand (GmbH & Co KG)
Abteilung: Kundenbetreuung

Liebe Kundin, lieber Kunde, ich bedauere sehr, dass Sie Anlass zur Reklamation hatten und Sie noch keine weitere Rückmeldung erhalten haben. Bitte kontaktieren Sie mich dazu noch einmal unter kundenbetreuung spider monkey baur.de. Danke und viele Grüße, Anja vom BAUR Service-Team.

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.08.2019 | 07:43
von Siggi Ro noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis dato gab es keine Kontaktaufnahme mit mir.
Wenn man weitere Reklamationen auf ReklaBox ansieht, so merkt man, dass es viele Kunden von BAUR gibt, die mit der gleichen Arroganz zu kämpfen hatten.


18.08.2019 | 07:49
von Siggi Ro noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bat BAUR, einen kostenlosen Retouren-Beleg zur Verfügung zu stellen, damit ich eine Stoff- und Staubprope für eine Analyse zur Verfügung stellen kann und BAUR der Ursache bzgl. Auflösen des Stoffes nachgeht. Auf diese Bitte im speziellen wurde nicht eingegangen. Eine private Analyse kostet mich > 200,- Euro und fällt somit für mich aus.


21.08.2019 | 19:37
von Siggi Ro endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider muss ich das nun unter, Erfahrung mit Nachgeschmack, ablegen.
BAUR lässt sich auf keinen Kompromiss ein.
Auch bei einem Umsatz über ca Euro 3380,- (mit Porto) in 3 Jahren nur bei BAUR und stets pünktlichem Zahlungsausgleich verliert man lieber einen Kunden, als sich auf eine Rückerstattung einzulassen. Hier geht es um einen Verkaufswert von Euro 169,00 (voller Preis bei Kauf). Das finde ich sehr bedauerlich.
BAUR hat mich nun als Kunden verloren.

Neue Antwort bzgl. der Bitte, mich nochmals mit BAUR in Verbindung zu setzen.

Text: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen auch heute eine andere Entscheidung mitteilen kann. Die Gewährleistungsfrist für den Artikel ist längst verstrichen. Ihre Reklamation kann nach diesem Zeitraum nicht mehr anerkannt werden.

Es tut mir leid, Ihnen in diesem Fall keinen anderen Bescheid geben zu können.

Ich sende beste Grüße aus Burgkunstadt und wünsche Ihnen einen wunderschönen Herbst.




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