134 Views | 18.08.2019 | 11:33 Uhr
geschrieben von Heike V.

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Unrechtmäßige Abbuchungen

Bestell-/Kundennummer: 1103***80

Trotz Kündigung und Nichtinanspruchnahme wird monatlich der Dienst »Deezer« belastet

Ich habe Anfang 2018 einen neuen Mobilfunkvertrag bei Vodafone abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages wurde Probedienste angeboten, u. a. Deezer.

Da ich Deezer definitiv nicht nutzen wollte, habe ich sicherheitshalber gekündigt. Diese Kündigung wurde auch bestätigt.

Dennoch wurden mir nach einem subventionierten Zeitraum monatlich etwa 10,00 Euro monatlich mit der Mobilfunkrechnung abgebucht. Zwar muss ich mir selbst den Vorwurf machen, dieses erst kürzlich bemerkt zu haben - gleichwohl sind diese Abbuchungen ja unrechtmäßig.

Seit nun mehr 16 Tagen habe ich daher Vodafone 3 x per E-Mail kontaktiert und meine Ansprüche formuliert. Ich erhalte keine Antwort. Die Kontaktadresse scheint korrekt zu sein, da ich jeweils eine Eingangsbestätigung erhalten habe.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge und sofortige Einstellung weiterer Abbuchungen


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


25.08.2019 | 22:39
von Heike V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist nach über 3 Wochen noch nicht einmal eine von mittlerweile 4 E-Mails beantwortet worden.
Ich habe den Postweg gewählt, eine Frist gesetzt und werde möglicher Weise einen Anwalt beauftragen.


07.09.2019 | 13:13
von Heike V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein - die Beschwerde ist nicht gelöst.

Gerne halte ich hier auf dem Laufenden, weil ich hier eine Vorgehensweise beobachte, die vermutlich viele Kunden erleben müssen.

Ich habe zu Vodafone Kontakt bekommen über Facebook, halte diesen Weg allerdings für nicht angemessen.

Ich bekam diffuse Zugeständnisse per Facebook, SMS oder Anrufen von mutmaßlich Callcenter-Mitarbeitern. Das alles erscheint mir alles als vernebelnde Hinhalte-Taktik.

Ich habe anwaltlichen Rat eingeholt und meine Forderung per Einschreiben mit Fristsetzung und Androhung des gerichtlichen Weges kommuniziert, den ich auch trotz des im Verhältnis zum Aufwand geringen Betrages in Anspruch nehmen werde.

Vermutlich werden mindestens 99 % in gleicher Weise geprellter Kunden das genau aus dem Grunde nicht tun, sodass diese Praxis fortbestehen kann.


25.09.2019 | 15:56
von Heike V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach weiteren Mails und Ankündigung des Rechtsweges habe ich zumindest eine Gutschrift erhalten. Absurder Weise wurden für den letzten unrechtmäßig abgebuchten Betrag, den ich zurückgeholt hatte, zunächst noch Mahngebühren in Rechnung gestellt.
Der geforderte Betrag ist trotz Gutschrift noch nicht erstattet. Es scheint, als würde der Gutschriftsbetrag nun - 4 Monate! lang - jeweils verrechnet.
Nach diesen 4 Monaten werde ich sagen können, ob der Fall endgültig gelöst ist.




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