Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 111 Views | 22.08.2019 | 07:16 Uhr
geschrieben von Tom Schenk

Immergrün Energie (Köln)

15 % Neukundenbonus verweigert + Guthaben nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 21802023364

Immergrün hat mir den versprochenen Neukundenbonus von 15% verweigert und mein vorhandenes Guthaben nicht ausgezahlt

Ich habe vom 15.03.2018 bis 14.03.2019 Strom von Immergrün Energie bezogen.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung habe ich ordnungsgemäß eingereicht und diese wurde ebenso bestätigt.

Da ich nach meiner Kündigungsbestätigung keine Schlussabrechnung erhalten habe, habe ich diese am 02.07.2019 angefordert und am 04.07.2019 erhalten.

Da auf dieser Schlussabrechnung nicht der vertragsmäßig vereinbarte Neukundenbonus aufgeführt war, habe ich auf Rückfrage die Information erhalten, dass in meinem Fall ein Bonusanspruch nicht bestehen würde, da sich an meiner Abnahmestelle ein Gewerbe befinde.

In den für mich gültigen AGB heißt es:

Abschnitt 3.

.

(2) Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen. .

Allerdings ist unter $13 BGB die Eigenschaft als Verbraucher wie folgt definiert:

§ 13
Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Stromvertrag wurde von mir als Privatperson für unsere Wohnung mit geringer gewerblicher Nutzung abgeschlossen. Daher habe ich der nicht Gewährung meines Neukundenbonuses widersprochen und eine Auszahlung sowohl meines Guthabens als auch meines Neukundenbonuses bis zum 12.08.2019 gefordert.

Diese Frist ist ohne eine Auszahlung verstrichen.

Lediglich eine erneute Nachricht, mit der Verweigerung des Neukundenbonuses, da sich an meiner Abnahmestelle ein Gewerbe befinde, habe ich erhalten.

Da ich den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen habe, erwarte ich die Gutschrift des Neukundenbonus in Höhe von 15%, dies entspricht 76,90 €, sowie die Auszahlung des Guthabens in Höhe von 483,33 €, also insgesamt 560,23 € bis 01.09.2019

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Kurzfristige Erstattung meines Guthabens inkl. 15 % Neukundenbonus in Höhe von 560,23 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.08.2019 | 10:39
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.08.2019 | 14:05
von Tom Schenk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.08.2019 habe ich als Antwort auf diese Beschwerde eine korrigierte Abrechnung und am 27.08.2019 das offene Guthaben erhalten.
Für mich ist der Fall nun endlich erledigt.




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