259 Views | 22.08.2019 | 17:50 Uhr
geschrieben von Guido Stanau

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Inkasso ohne Mahnung o. ä.

Ich habe im Oktober 2018 an die DB diese E-Mail verfasst:

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"Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist heute auf der Zugfahrt aufgefallen, dass ich meine Bahncard verloren habe. Da ich zum Glück die BahnCard auf meinem Handy aufrufen konnte, war das nicht weiter tragisch. Doch ich hätte gerne wieder eine physische BahnCard, kann man diese sich neu zuschicken lassen?

Name:

BahnCard-Nummer: XXXX XXXX XXXX XXXX

Mit freundlichen Grüßen"

Hätte ich von Anfang an gewusst, dass eine Ersatz-Bahncard 15,00€ kostet, hätte ich diese nie bestellt und habe deshalb mit meiner E-Mail erstmal angefragt. Ein paar Tage später bekam ich sofort eine standardisierte E-Mail und eine Rechnung über 15,00€. Jedoch kam die BahnCard nie an und ich habe daher auch nicht die Rechnung gezahlt, da ich sowieso keine für 15,00€ haben wollte. Außerdem habe ich nie eine Mahnung oder irgendetwas ähnliches per E-Mail bekommen, was mich definitiv erreicht hätte.

SCHLAGWORTE

Ich bin zu dem Zeitpunkt (Okt. 2018) gerade umgezogen, hatte daher meine Bahn-Card verloren und habe nicht als Erstes an beide (!) online-angegebene Adressen bei der DB gedacht. Nach ca. 6 Monaten kam dann eine E-Mail vom Inkasso Unternehmen (Apr. 2019), was mich verdutzt gucken gelassen hat.

Nach meinem Telefonat mit der DB kam raus, dass in meiner Datei steht, dass die BahnCard nie angekommen ist. Ebenfalls habe ich per E-Mail an die DB geschrieben und diese absolut freche kurze Antwortmail im Anhang enthalten.

Wenn man sieht, dass es nur Retouren gibt, kann man da nicht eine E-Mail schreiben? Irgendwer muss schließlich auch die Retouren in meine "Akte" eingetragen haben. Ich meine, es geht heutzutage alles digital, aber nicht mal eine kurze E-Mail ist möglich? Ich habe die Inkasso-Gebühren aus Angst vor einem Schufa Eintrag gezahlt, aber finde es eine absolute Frechheit und werde auch solange die DB versuchen zu meiden, bis dies geklärt ist.

Die "bestellte" Bahn-Card habe ich bis heute nicht erhalten.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: 63,89€


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


29.08.2019 | 20:30
von Guido Stanau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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