36 Views | 24.08.2019 | 21:17 Uhr
geschrieben von Alex Dorn

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Maulkorbpflicht für Hunde & AGB PLUS “freundliches Personal”

Nachdem ich ein Ticket von Rostock nach Zossen gelöst hatte für mich und meinen Labradorrüden Lars, und beim Ticketkauf im DB-Reisezentrum gefragt hatte, ob es speziell zugewiesene Bereiche für Hunde gäbe, wurde dies verneint.

Auf halber Fahrt wies mich der offensichtlich schlecht gelaunte Zugführer in einer kurzen Pause in Oranienburg darauf hin, dass ich nicht das Recht hätte, mich mit dem Hund hier aufzuhalten. Als ich erwiderte, dass ich extra nachgefragt hätte, fragte er mich gereizt, ob ich nicht die AGB gelesen hätte. Als ich dies verneinte, blaffte er mich an: Maulkorbpflicht!

Nachdem ich freundlich darauf hinwies, dass ich darauf auch durchaus hätte hingewiesen werden können (zB. beim Ticketkauf!), teilte er mir mit, dass er beim nächsten Mal das Recht hätte, mich des Zuges zu verweisen! Daraufhin begab er sich in seine Kabine und knallte die Tür seiner “Führerkabine” zu. Keine Sorge, liebe Bahn, ein nächstes Mal wird es sicher nicht geben.

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.08.2019 | 08:26
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Jeden Fahrgast beim Fahrkartenkauf auf jeden einzelnen Punkt hinweisen ist doch schon recht übertrieben. Nach eigener Aussage erfragten Sie ja auch nur spezielle Bereiche für Hunde. Sie gehen mit dem Kauf der Karte ja die AGB ein und die sind frei zugänglich. Es heißt übrigens Lokführer. Zur Maulkorbpflicht gehört auch die Leinenpflicht.



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