voxenergie GmbH (Berlin)
Trotz Guthaben Erhöhung des mtl. Abschlags - Schneeballsystem?
Der Stromanbieter voxenergie setzt meine monatliche Abschlagszahlung nachweislich überhöht an. Auf meine mehrfachen telefonischen und schriftlichen Nachfragen beim Unternehmen erhielt ich bislang keine Antwort. Ich erläutere im Folgenden kurz den Ablauf:
Mit Datum vom 21.08.2018 erhielt ich eine Abrechnung, aus der sich ein Guthaben von 31,80 € ergab. Dennoch wurde der monatliche Abschlag auf 95,04 € ohne Angaben von Gründen dafür erhöht.
Mit Datum vom 19.08.2019 erhielt ich eine weitere Rechnung, in der voxenergie einen geschätzten Stromverbrauch von 3.874 kWh zugrunde legte. Die letzte Ablesung erfolgte im Juli 2018 (Zählerstand 55.888 kWh). Seitdem habe ich weder eine Aufforderung zur Ablesung erhalten, noch ist ein von voxenergie beauftragtes Unternehmen diesbezüglich bei mir vorstellig geworden. Der aktuelle Zählerstand lautet 58.680 kWh, so dass der tatsächliche Verbrauch
2.792 kWh beträgt.
Trotz der von voxenergie zu viel geschätzten 1.082 kWh ergibt sich wiederum ein Guthaben in Höhe von 44,52 €.
Dies hält das Unternehmen jedoch nicht davon ab, den monatlichen Abschlag abermals auf 109,00 € zu erhöhen.
Ergänzend habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich seit Dezember 2018 verwitwet bin und sich daraus ein zukünftiger Stromverbrauch für einen Einpersonenhaushalt ergibt.
Ich erwarte daher eine Reduzierung des monatlichen Abschlags auf eine nachvollziehbare Höhe, die sich aus dem tatsächlichen Verbrauch begründen lässt und die zusätzlich eingetretenen Veränderungen im Haushalt berücksichtigt.
Des Weiteren bleibt in der Abrechnung per August 2019 die Gutschrift in Höhe von 25,00 € unberücksichtigt, die mir voxenergie aufgrund meiner Vertragsverlängerung bis 2022 schriftlich zugesagt hat.
Ich habe den laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt und.
01.10.2019 | 11:20
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Wilden,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir teilen Ihnen mit, dass Zählerablesungen, Aufforderungen zur Zählerablesung, Schätzungen ausschließlich durch den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber (hier: Netzbetreiber INFRAWEST GmbH Strom) erfolgen.
Die vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstände sind für uns bindend.
Den von Ihnen per Foto belegten Zählerstand haben wir an den Netzbetreiber zwecks Prüfung und ggfs. Korrektur versandt.
Nach Bestätigung des Netzbetreibers kann dann eine Neuberechnung erfolgen.
Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie- Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Deren Schreiben vom 09.01.2020 enthält hingegen die Aussage, dass dieser Abschlag erstmalig für den Monat Februar 2020 fällig wird. Dieser Widerspruch bestätigt erneut die schon zuvor gezeigte dilettantische Arbeitsweise des Unternehmens, wenn man nicht sogar Absicht unterstellen möchte.