Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 331 Views | 06.09.2019 | 13:53 Uhr
geschrieben von J. Wilden

voxenergie GmbH (Berlin)

Trotz Guthaben Erhöhung des mtl. Abschlags - Schneeballsystem?

Der Stromanbieter voxenergie setzt meine monatliche Abschlagszahlung nachweislich überhöht an. Auf meine mehrfachen telefonischen und schriftlichen Nachfragen beim Unternehmen erhielt ich bislang keine Antwort. Ich erläutere im Folgenden kurz den Ablauf:

SCHLAGWORTE


Mit Datum vom 21.08.2018 erhielt ich eine Abrechnung, aus der sich ein Guthaben von 31,80 € ergab. Dennoch wurde der monatliche Abschlag auf 95,04 € ohne Angaben von Gründen dafür erhöht.

Mit Datum vom 19.08.2019 erhielt ich eine weitere Rechnung, in der voxenergie einen geschätzten Stromverbrauch von 3.874 kWh zugrunde legte. Die letzte Ablesung erfolgte im Juli 2018 (Zählerstand 55.888 kWh). Seitdem habe ich weder eine Aufforderung zur Ablesung erhalten, noch ist ein von voxenergie beauftragtes Unternehmen diesbezüglich bei mir vorstellig geworden. Der aktuelle Zählerstand lautet 58.680 kWh, so dass der tatsächliche Verbrauch
2.792 kWh beträgt.
Trotz der von voxenergie zu viel geschätzten 1.082 kWh ergibt sich wiederum ein Guthaben in Höhe von 44,52 €.
Dies hält das Unternehmen jedoch nicht davon ab, den monatlichen Abschlag abermals auf 109,00 € zu erhöhen.
Ergänzend habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich seit Dezember 2018 verwitwet bin und sich daraus ein zukünftiger Stromverbrauch für einen Einpersonenhaushalt ergibt.

Ich erwarte daher eine Reduzierung des monatlichen Abschlags auf eine nachvollziehbare Höhe, die sich aus dem tatsächlichen Verbrauch begründen lässt und die zusätzlich eingetretenen Veränderungen im Haushalt berücksichtigt.

Des Weiteren bleibt in der Abrechnung per August 2019 die Gutschrift in Höhe von 25,00 € unberücksichtigt, die mir voxenergie aufgrund meiner Vertragsverlängerung bis 2022 schriftlich zugesagt hat.

Ich habe den laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt und.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Reduzierung des Abschlags auf eine nachvollziehbare Höhe, Bestätigung der Kündigung


Firma hat geantwortet nach 25 Tage nach 25 Tage
01.10.2019 | 11:20
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Wilden,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Wir teilen Ihnen mit, dass Zählerablesungen, Aufforderungen zur Zählerablesung, Schätzungen ausschließlich durch den Netzbetreiber/Messstellenbetreiber (hier: Netzbetreiber INFRAWEST GmbH Strom) erfolgen.

Die vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstände sind für uns bindend.

Den von Ihnen per Foto belegten Zählerstand haben wir an den Netzbetreiber zwecks Prüfung und ggfs. Korrektur versandt.

Nach Bestätigung des Netzbetreibers kann dann eine Neuberechnung erfolgen.

Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie- Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


09.10.2019 | 19:46
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher nur einen Zwischenbescheid erhalten. Die Angelegenheit ist somit noch nicht endgültig geklärt.


17.10.2019 | 07:02
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.10.2019 | 09:00
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.11.2019 | 08:24
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mitte September erhielt ich Nachfrage von Voxenergie, dass ich meinen Zählerstand melden solle. Dies habe ich umgehend erledigt, so dass erneut eindeutig feststellbar ist, dass der monatliche Abschlag von 109€ deutlich überhöht ist. Dennoch wird dieser von Voxenergie weiterhin kommentarlos jeden Monat von meinem Konto abgebucht.


02.01.2020 | 17:25
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem voxenergie mir per 29.11.2019 schriftlich bestätigt hat, dass mein monatlicher Abschlag auf 74,58€ reduziert wird, wurde am 02.01.2020 unverändert der Abschlag von 109 € abgebucht. Bei soviel Unverschämtheit fehlen mir die Worte.


11.01.2020 | 16:39
von J. Wilden noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Schreiben vom 29.11.2019 teilte mir Voxenergie mit, dass der auf 74,58€ angepasste Abschlag erstmalig für Dezember 2019 Berücksichtigung fände.
Deren Schreiben vom 09.01.2020 enthält hingegen die Aussage, dass dieser Abschlag erstmalig für den Monat Februar 2020 fällig wird. Dieser Widerspruch bestätigt erneut die schon zuvor gezeigte dilettantische Arbeitsweise des Unternehmens, wenn man nicht sogar Absicht unterstellen möchte.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!