0 Views | 10.09.2019 | 11:32 Uhr
geschrieben von Christian Ts.

Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Köln)

Auftragsbestätigung ohne Auftrag

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 7705723

Am 06.08.2019 erhielt ich ein Schreiben, mit einer Datierung vom 30.08.2019 mit dem Betreff: "Danke für Ihre Bestellung: Ihre Auftragsbestätigung". Ein Auftrag wurde jedoch nie von mir erteilt. Auffällig ist auch die Woche Unterschied zwischen der Datierung und dem Eingang des Briefes.

Zuvor (29.08.2019) hatte jedoch Unitymedia meine Frau angerufen und zum Anschluss befragt. Sie hat hierbei kein Auftrag erteilt oder um ähnliches gebeten. Des Weiteren ist sie nicht Vertragsteilnehmer.

Das OLG Köln entschied in einem ähnlichen Fall am 16.05.2012 (6 U 199/11) gegenüber der Telekom, dass eine Auftragsbestätigung ohne Auftrag eine unzumutbare Belästigung des Kunden darstellt. Dieser müsse das Schreiben nicht nur entgegennehmen und prüfen, sondern sich auch aktiv mit dem Anbieter in Verbindung setzen, um nicht die zusätzlichen Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen.

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Meine Forderung an Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG: Ausgleich des entstandenen Arbeitsaufwandes, 50,00€


 
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