Durch HARK gelöste Beschwerde. | 53 Views | 11.09.2019 | 15:28 Uhr
geschrieben von Fabian Grebesich

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Unfreundlichkeit Rechtsabteilung - Kosten werden eingefordert

Wir haben bei einem Berater auf einer Messe in Bremen einen Studio 11.57 gekauft, nachdem man uns den Kamin unter die Nase gerieben hat. Wir hatten Grundrisse vom geplanten Neubau mit um einen geeigneten Platz für den Kamin zu finden. Der Berater hat uns einen Platz genannt, der aber wie sich herausstellt nicht nach der Brandschutzverordnung passt. Dies haben wir erst im Nachhinein bemerkt.

SCHLAGWORTE

Daraufhin konnte man sich nach mehrmaliger Begründung auf eine Umschreibung zu einem einseitigen Kamin einigen zu gleichen Konditionen. Dies kam leider nicht zustand, da unser Bauunternehmen nun Insolvenz ist. Leider ist es nun auch nicht mehr möglich, einen Kamin zu integrieren.

Nun kam vorab per E-Mail von der "netten" Rechtsabteilung der Fa. HARK ein Schreiben von Herrn B. Es war schon sehr direkt formuliert, sodass uns nichts Anderes übrigbleibt, als den Kamin zum kompletten Preis zu kaufen, oder eine Entschädigung in Höhe von 40% zu zahlen mit einer Frist bis zum 25.9.19. Sollten wir dies nicht tun, soll es laut Herrn B. vor Gericht gehen. Es interessiert Herrn B. nicht, um welche Situation es geht. Er will sehr gerne, dass wir den Kamin zum vollen Preis kaufen oder die 40% Entschädigung. Dies hat man mir auch nochmal am Telefon sehr unfreundlich erklärt.

Ich bitte nochmal Herrn B. seine Wortwahl zu überdenken und wünsche mir eine Lösung der Fa. HARK.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.09.2019 | 09:23
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


12.09.2019 | 09:23
von Fabian Grebesich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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