Durch mobilcom-debitel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 168 Views | 13.09.2019 | 09:43 Uhr
geschrieben von Klaus Karlsmark

mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)

Trotz Fernabsatzgesetz Kündigung verweigert

Bestell-/Kundennummer: Habe ich vor Wut gelöscht

Schon 2-mal reingefallen. mobilcom-debitel ist nicht empfehlenswert

Einmal bin ich per Klarmobil auf diese Firma reingefallen. Was mir da verkauft wurde, war eine Null-Leistung gegen ca. 10,00 Euro monatlich. Ich bin damit bei der Verbraucherzentrale gewesen und habe denen meine Mess-Ergebnisse gezeigt. Dann habe ich die SIM-Karte gleich beim Verbraucherschutz abgegeben, denn was soll ich mit einer Karte, die in dem Sinne gar nicht funktioniert.

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Als ich in diesem Jahr bei Sparhandy einen anderen günstigen Vertrag abschließen wollte, erkannte ich erst bei Zusendung per E-Mail, dass ich hier wieder mit mobilcom-debitel zu tun hatte, worauf ich gleich mit dem versprochenen Kündigungsrecht nach dem Fernabsatz Gesetz antwortete. Dies wurde von HandyStar auch bestätigt.

Sofort mit der Bestätigung durch Sparhandy zog ich sicherheitshalber die Einzugsgenehmigung auf ein Konto zurück, das ich nur angegeben hatte, weil ich erst die Vertragsbedingungen abwarten wollte. Die Leute von mobilcom behandelten mich aber, als sei ich ein tatsächlicher Kunde. Bis heute habe ich keine Bestätigung meiner Kündigung, sondern noch eine weitere Rechnung wegen nicht genehmigter Abbuchung.

Meine Forderung geht an den Gesetzgeber: Diese Tricks müssten ebenso verboten werden, wie schon bei den Stromanbietern. Ich glaube sogar, es wäre noch wichtiger. Warum das nicht gleichzeitig geschehen ist, erschließt sich meiner Logik nicht.

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Der Gesetzgeber muss handeln und solche Praktiken unterbinden


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Kommentare und Trackbacks (4)


16.09.2019 | 13:25
von ReclaBoxler-1596421 | Regelverstoß melden
Inwiefern eine Null Leistung?
Hier wurde doch ein Telefonvertrag Angeboten?
Kein Empfang?

Kündigungsrecht ist kein Widerruf.
Wenn man hier Kündigt wird eine Kündigung zum Laufzeitende eingetragen.

Wie hat sich Sparhandy dazu geäußert`?
Wie hat sich Mobilcom dazu geäußert?

Was für Tricks meinen sie?

20.09.2019 | 19:56
von Klaus Karlsmark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass von der o. a. Firma auch nur der Wille vorhanden ist, etwas zu lösen; es ist einfach Teil des Geschäftsgebarens, denn Hermes war nicht nur der Gott der Kaufleute, sondern auch der Gott der Diebe!


05.10.2019 | 12:45
von Klaus Karlsmark endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es scheint eher ein systemisches Problem zu sein. Die Leute nagen wohl am Hungertuch. Wieso sollten sie sonst zu solchen Mitteln greifen. Schließlich bin ich nicht der Einzige Geschädigte.


24.10.2019 | 13:28
von Axel Kulhanek | Regelverstoß melden
Sehr geehrter herr Karlsmark,

bei der Bestellung über Sparhandy ist klar ersichtlich für welchen Provider Sie sich entscheiden. Hier haben Sie selber dann schon den ersten Fehler begangen wenn man nicht genau schaut was man für Verträge abschliest. Spätestens nachdem Sie die Unterlagen von mobilcom-debitel erhalten haben sollte Ihnen auch klar sein das eine Kündigung bzw. in Ihrem fall der Widerruf auch direkt an mobilcom-debitel und nicht an Sparhandy gerichtet werden muss. Sparhandy hat Sie ja nur vermittelt. Der Vertragspartner ist ja mobilcom-debitel. Also haben Sie hier Ihren 2. Fehler begangen da Sie den Widerruf an die falsche Stelle gesendet haben. Ihr 3. Fehler war der Rückzug des SEPA Lastschriftmandates. Klar das Ihnen hierdurch extra Kosten entstehen (Mahngebühren usw.) wenn Sie einen rechtmäßig laufen Vertrag nicht bezahlen. In Ihrem Fall ist keine Schuld seitens mobilcom-debitel zu sehen.
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