Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 5 Views | 18.09.2019 | 14:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3688721

Immergrün Energie (Köln)

Guthaben nicht ausgezahlt, Preiserhöhung nicht mitgeteilt

Bestell-/Kundennummer: G21806020356

Auch ich möchte meine Erfahrungen mit der Firma Immergrün teilen in der Hoffnung, die Angelegenheit noch klären zu können bevor ich weitere rechtliche Schritte einleiten muss. Wir sind seit einem Jahr Kunde bei der Firma immergrün! Die Schlussabrechnung erfolgte anscheinend lediglich nur durch meine Veranlassung und Bitte zur Abrechnung. Unsere Abrechnung wies ein Guthaben aus, welches wir nach Aussage des Unternehmens 5-6 Wochen später ausgezahlt bekommen sollten. Bis heute (über 5 Wochen später) ist noch kein Geld eingegangen. Stutzig sind wir geworden, weil wir trotz Guthaben einen höheren Abschlag bezahlen sollten. Nach telefonischer Rücksprache wurde uns mitgeteilt, dass wir am 12.4.2019 ein Preiserhöhungsschreiben erhalten haben sollen. In diesem wurde uns mitgeteilt, dass sich der Grundpreis von 6€ auf 30 € erhöht. Dieses Schreiben haben wir nie erhalten. Nachdem wir Widerspruch eingelegt haben, wurden uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz zwei Angebote der Firma vorgelegt, in dem der Grundpreis reduziert wurde. Letztes Angebot 19,99€. Da wir nicht ordnungsgemäß über eine preiserhöhung informiert wurden und die Firma immergrün der Nachweispflicht uns zu belegen, dass wir das Schreiben erhalten haben bis heute nicht nachgekommen ist und zudem die Preiserhöhung absolut überzogen ist, sind wir nicht bereit auf das Angebot einzugehen. Das Unternehmen hat mir das angeblich versandte Preiserhöhungsschreiben kürzlich per E-Mail zugesandt.

SCHLAGWORTE

Das versendete Schreiben genügt nicht dem §41 (3) EnWG. Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil. Allein deshalb ist die Preiserhöhung bereits unzulässig

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Dies sind nur die offensichtlichsten Mängel Ihres Schreibens. Weitere Mängel, die die Preiserhöhung verschleiern, sind z. B.

- die Preiserhöhung wurde in einem Werbeflyer versteckt, bei dem auf der ersten Seite unter dem Betreff „Jetzt unseren neuen Frühlingstarif bei immergrün entdecken – Das Tarifangebot für Bestandskunden“ ein neues Vertragsangebot unterbreitet wurde.

- Erst auf Seite 2 wird versteckt und ohne das Wort Preiserhöhung zu verwenden nur indirekte und ohne Hervorhebung diese unter der grün hervorgehobenen Unterschrift mit einem Haken „Jetzt auf dem neuesten Stand zu Ihrem Tarif bleiben“ in zweiten Absatz versteckt mitgeteilt: „Die gute Nachricht: Ihren verbrauchsabhängigen Preis können wir weiterhin unverändert stabil halten. In Ihrem Tarif gilt ab dem 01.07.2019 ein monatlicher Grundpreis von 30 €“.

In Summe zeichnet sich das Anschreiben durch zahlreiche Eigenschaften aus, die die Preiserhöhung verschleiern.

Auf meinen letzten Widerspruch habe ich bis heute keine Antwort erhalten! Ich fordere die Firma immergrün! auf, das Guthaben umgehend an uns auszuzahlen und uns ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen bzw. uns aus dem Vertrag zu lassen da wir erst jetzt von der Preiserhöhung ins Kenntnis gesetzt wurden.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung des Guthabens/Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.09.2019 | 14:56
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.09.2019 | 15:06
von ReclaBoxler-3688721 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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