Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 122 Views | 24.09.2019 | 22:07 Uhr
geschrieben von Karin Hötzel

voxenergie GmbH (Berlin)

Kündigung Mobilfunkverträge werden bewusst hinausgezögert

Bestell-/Kundennummer: 898849857 und 898849861

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Schreiben vom 01.09.2019 wurden o. g. Mobilfunkverträge (die ohne Wissen meines Vaters abgeschlossen wurden) fristgerecht zum 31.03.2020 gekündigt. Auf der letzten Rechnung (20.08.2019) war das Ende der Vertragslaufzeit mit dem 31.03.2020 angegeben. Daher ist dieser gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt der Rechnung für mich maßgebend und relevant.

Auf der am 16.09.2019 verfassten Kündigungsbestätigung wurde jedoch interessanterweise als Ende der Vertragslaufzeit der 30.04.2022 vermerkt? Es ist interessant, wie schnell Sie Ihre Verträge ohne jede Zustimmung und ohne Wissen der Betroffenen einfach so ins Blaue hinein verlängern. Da nützen auch Ihre beide Schreiben vom 17.04.2019 bzw. 26.04.2019 nichts, in denen Sie eine angeblich erhaltene Vertragsverlängerung erhalten haben und diese mit einer 5,00 € Gutschrift bestätigen.

Ebenso die geheuchelten Standardfloskeln "warum wollen Sie kündigen?" Hätten Sie beide Kündigungsschreiben gelesen, müssten Sie nicht nach dem Grund fragen, dieser war ausführlich formuliert! Pietätlos nenne ich Ihr Verhalten. Zudem erstaunt mich es immer wieder, dass bei jeder Korrespondenz nur auf einen Vertrag reagiert wird, immerhin war es für Sie ein Leichtes, gleich zwei absolut sinnfreie Verträge abzuschließen. Aber mit älteren Menschen lässt sich gut Geschäfte machen.

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Wir stellen Ihnen umgekehrt die Frage: "Was können wir tun, damit wir nicht länger Ihr Kunde bleiben müssen?" Kündigen ist eine gute Lösung, aber das möchte Ihr Unternehmen nicht einfach hinnehmen und sucht immer nach neuen Möglichkeiten, Zeit zu schinden und versucht, durch Ihr Verhalten die Kunden mürbe zu machen.

Weiterhin besteht absolutes Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme! Der Schriftwechsel ist wie bereits mehrfach schriftlich gefordert ausschließlich per E-Mail und mit der bevollmächtigen Person zu führen.

Parallel mit diesem Schreiben wurde die Bundesnetzagentur über diesen Vorgang und die daraus resultierenden unseriösen Geschäftspraktiken Ihrerseits hingewiesen und ebenfalls beauftragt, sich meinem Anliegen (ich formuliere es hiermit noch ein letztes Mal: sofortiger Versand der Kündigungsbestätigungen beider Verträge zum 31.03.2020 ohne weitere Verzögerung!) anzunehmen.

Hochachtungsvoll Karin Hötzel

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortiger Versand der Kündigungsbestätigungen beider Verträge zum 31.03.2020 ohne weitere Verzögerung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2019 | 13:05
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Hötzel,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Ihr Vollmachtgeber hat zu beiden Verträgen eine Laufzeitverlängerung veranlasst, welche sich an die Mindestvertragslaufzeit anfügt.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxenergie bereit, beide Verträge nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit zum 31.03.2020 zu beenden.

Bis zu diesem Termin sind sowohl entstehende Verbindungskosten als auch anfallende Grundgebühren von Ihnen zu tragen.

Des Weiteren bestätigen wir Ihnen hiermit, dass wir die Rufnummer Ihres Vollmachtgebers zur Kontaktaufnahme bei voxenergie gesperrt haben. Somit erfolgen zukünftig keine Anrufe mehr aus unserem Hause.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.11.2019 | 19:55
von Karin Hötzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teils gelöst, da die Übersendung der Kündigungsbestätigungen immer noch nicht erfolgt ist!




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