Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 299 Views | 28.09.2019 | 15:39 Uhr
geschrieben von Jörg Bär

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unterstützte Abzocke auf billigem Niveau

Bestell-/Kundennummer: 00161507

Vor dem Energieversorgerwechsel genau hinschauen

Ich hatte schon vor einiger Zeit einen Beschwerdetext bei der ReclaBox eingestellt!

SCHLAGWORTE

Gerade in dieser Jahreszeit sollte man sich Gedanken über seinen neuen Energielieferanten machen.

Bevor Sie auf ein vermeintlich so günstiges Angebot der Marken HitEnergie, ExtraEnergie, HitGas, EVD Energie Versorgung Deutschland GmbH oder anderer fadenscheinigen Vermittlungsenergie - Firmen hereinfallen, möchte ich Sie bitten, diese Firmen genau zu prüfen!

Ich hatte einen Vertrag bei einer dieser Firmen und keinen Cent gespart!

Mein Vorgang bei diesem Energieliefervertrag dauerte insgesamt über 9Jahre!

Nur 24 Monate davon waren eigentlich der abgeschlossene Lieferzeitraum!

Die restliche Zeit verbrachte ich dann mit Schreiben an ein Inkassobüro, Amtsgericht Hanover, Bautzen, Görlitz, den Anwälten Muth und Faust oder der Firma EG Factory!

Die Ursache dafür eine nicht anerkannte Sonderkündigung durch eine sehr fadenscheinig mitgeteilte Preiserhöhung Seitens des Lieferanten! Man beachte - trotz Preisgarantie!

Wer nun denkt, dass kann einem doch per deutschem Recht nicht passieren, es kann!

Das Urteil vom Amtsgericht Bautzen wurde dann gegen uns ausgesprochen. Hierbei muss man auch vor der lustigen Rechtsprechung in unserem Land den Hut ziehen.

Mit vorheriger anwaltlicher Hilfe (Zusatzkosten für Rechtsanwalt nicht inbegriffen) hätte man evtl. den ein oder anderen Euro retten können.

Bitte überlegen Sie ganz genau, ob Sie einem dieser o. g. Lieferanten Ihr Vertrauen schenken.

Ich würde es auf keinen Fall mehr tun!

Bitte prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau, welchem Unternehmen Ihr neuer Lieferant für Energie zugehörig ist!

Auch wenn dieser noch so günstig und noch so toll in den Bewertungen steht. Selbst diese sind teilweise völlig realitätsfremd!

Mein Vertrag wurde damals über CHECK24 oder Verivox abgeschlossen!

Selbst diese Unternehmen lassen sich die vorderen Positionen dieser dubiosen Anbieter noch gut bezahlen.

Dies ist jetzt kein frustriertes Geschreibe, sondern die normale Realität in Sachen Online - Vertragsabschlüssen!

Ich würde mir nur für Sie wünschen, keinen Energieliefervertrag bei o. g. Firmen abzuschließen.

Gehen Sie zu Ihrem Lieferanten vor Ort und nehmen Sie als Verhandlungsgrundlage ein Gegenangebot mit. Sie werden sehen, dass Ihr örtlicher Lieferant keine oder nur eine geringe Abweichung zu den Internetangeboten ermöglichen kann.

Ihr großer Vorteil dabei ist dann ein fachkompetenter und erreichbarer Ansprechpartner! Sprechen Sie Ihren Energielieferanten einfach an. Es gibt für alles eine Lösung!

Zur Info - ich bin kein Mitarbeiter einer solchen Firma!

Liebe Grüße Jörg Bär!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Energiewechsel genau prüfen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2019 | 07:25
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Bär,

wir haben Ihr Anliegen vom 28.09.2019 erhalten.

Ihr Fall wurde an die Anwaltskanzlei Muth & Faust zur weiteren Bearbeitung gegeben.

Bitte wenden Sie sich daher an die Anwaltskanzlei.

Rechtsanwälte

Muth & Faust

Weißenburgerstr. 28

63739 Aschaffenburg

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

eine Marke der ExtraEnergie GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


28.09.2019 | 20:00
von Jörg Bär noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.10.2019 | 10:15
von Jörg Bär noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf eine Lösung des Problems bin ich wirklich gespannt!


15.10.2019 | 11:11
von Jörg Bär noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Zeitverzögerungen kenne ich bereits.


29.10.2019 | 11:29
von Jörg Bär noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2019 | 11:54
von Jörg Bär noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
An Unfähigkeit und Frechheit nicht zu übertreffen!




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