Durch Tchibo Mobilfunk endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 58 Views | 30.09.2019 | 10:27 Uhr
geschrieben von Katharina Buchner

Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG (Hamburg)

Fehlerhafte Abrechnung von nachgeladenem Guthaben

Ich habe in der Schweiz Guthaben nachgeladen.

2x10€ und 1x 1GB für 5,99€. Lt. aktueller Rechnung habe ich davon 11, 18€ verbraucht. Lt. Tchibo habe ich noch ein Guthaben von 2,83€. Wiederholte Anrufe führten zu keinem Ergebnis. Die Berater sind genervt und absolut inkompetent. Keiner konnte mir erklären, wo das restl. Geld ist. Aus meiner Sicht einbehalten. Zudem sind die Daten der Nachladung zu einem erheblich früheren Zeitpunkt geschrieben.

Die Seite von Tchibo mobil ist miserabel! Unprofessionell! Da die Kundenberater so frech waren, werde ich weitere Schritte gehen. Geht‘s noch?

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Meine Forderung an Tchibo Mobilfunk GmbH & Co KG: Rückerstattung des Guthabens von 11,96 +2,83€


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Kommentare und Trackbacks (4)


07.10.2019 | 12:41
von Katharina Buchner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tchibo reagiert auch nicht auf mein sehr detailiertes Schreiben


16.10.2019 | 10:14
von Katharina Buchner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Teil des Guthabens, welcher ausgewiesen war, 2,83€ sind auf meinem Konto gutgeschrieben. Der Rest von 11,96€ noch nicht!
Auch ich erhalte keine Rückantwort auf meine Schreiben, mit der Nachfrage, wie und wo die restl. 11,96€ verblieben sind.


03.11.2019 | 10:51
von Katharina Buchner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tchibo hat leider nicht verstanden, um was es geht. Antworten nur, es könne kein weiteres Guthaben ausbezahlt werden, oder per mail, dass mein Anliegen mangels vorliegender Daten, die mich nicht eindeutig als Adressatin legitimieren, nicht bearbeitet werden kann.
Tchibo weicht so einer Klärung aus. Ich wende mich jetzt an die Bundesnetzagentur, da ich von anderen Tchibokunden gehört habe, dass nach Auslandsaufenthalten und Zubuchungen nicht verbrauchtes Geld einfach einbehalten wird.


24.11.2019 | 17:58
von Katharina Buchner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider reagiert Tchibo auch nicht auf meine Schreiben. Zuletzt Einschreiben mit Rückschein. Keine Rückantwort!
Dieses Geschäftsgebaren ist für den Bundesverband der Verbraucherzentralen!
Ich müsste die Forderung jetzt einklagen, habe aber keinen Rechtsschutz.




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