Immergrün Energie (Köln)
Strompreiserhöhung ohne den Kunden in Kenntnis zu setzen und mehr
Bestell-/Kundennummer: 2180608721
Keine Korrekte Rechnungsaufstellung und Erhöhung des Strompreises ohne in Kenntnissetzen des Kunden
Die Firma Immergrün versteht es den Kunden an der Nase herum zu führen. Die ganze Problematik zieht sich jetzt seit Monaten dahin.
Einleitung:
Ich bekam meine Stromrechnung. Erst einmal wurde der Wert Geschätzt, laut AGB's darf die Firma Immergrün schätzen. Hier unterstelle ich trotzdem schlechten Kundenservice, denn eine Aufforderung den Zählerstand hätte man trotzdem per E-Mail senden können.
Die Rechnung ist nicht für mich, aber auch in der Bekanntschaft nicht aufzuschlüsseln. Der neue Preis der Festgelegt wurde, ist nicht näher beschrieben. Man wird einfach vor vollendeten Tatsachen gesetzt und ein Endpreis genannt. Wie dieser zusammengesetzt ist, wird nicht genannt. Ich hatte die Rechnung moniert und bis heute keine klare Kostenaufstellung bekommen. Schlussendlich habe ich herausbekommen, dass der Grundpreis erhöht wurde ohne mich darüber vorher in Kenntnis zu setzen.
Nachdem ich moniert habe, dass der Grundpreis erhöht wurde ohne mein Wissen, wurde mir ein Osterflyer zu geschickt per E-Mail, den ich vorher nie bekommen habe! Ich habe mich darüber beschwert und ein Sonderkündigungsrecht gefordert, welches ich bis heute nicht bekommen habe. Ich habe ein zweites Mal per Sonderkündigung gekündigt, welches bis heute nicht erfolgt ist. Man wird einfach nur lapida abgespeist mit dem O. Ton, schade, dass sie uns verlassen wollen, hier ist ein neues Angebot.
Nach dem zweiten Mal bekam ich eine E-Mail, wo drin stand, dass man die Kündigung nicht mit den Vertragsdaten übereinstimmt. Muss es bei einem Sonderkündigungsrecht ja auch nicht. Da mir bei der ersten Kündigung kein Termin genannt wurde, habe ich einen Termin festgelegt. Ohne Erfolg. Laut AGB's ist es ein Online Anbieter und deshalb ist es essentiell das meine E-Mail-Adresse korrekt ist. Ich habe es untersagt, dass ich angerufen werde, da mein Statement hier klar ist:
Sonderkündigungsrecht, da nicht der Kunde über Preiserhöhung informiert wurde.
Auch nach meinem Schreiben, dass es nicht erwünscht ist, dass ich angerufen werde, wurde ich angerufen. Das ist in meinen Augen unzulässig.
10.10.2019 | 14:06
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter S. Johannes,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung