255 Views | 13.10.2019 | 22:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9240671

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Gesetzliche Nacherfüllung? AGBs? Was ist das?

Bestell-/Kundennummer: Referenz #400402321

Referenz #400402321

SCHLAGWORTE

Meine Schallzahnbürste Nevadent von Lidl hat nicht lange durchgehalten. Das ist schon die zweite dieser Sorte, die in der Gewährleistungszeit aufgibt. Soll das ein Qualitätsprodukt sein? Die Mängel wurden bei Lidl gemeldet.

Von einer Frau S. kam dann: "Einer Rücknahme des Artikels können wir daher nicht zustimmen", obwohl gar nicht danach gefragt.

Lidl möchte sich damit gar nicht beschäftigen, sondern hat einen Dienstleister dafür.

Ich soll doch der Freigabe meiner Daten zustimmen, dann wird sich auch dieser Dienstleister, Fa. Schraven Service- und Dienstleistungs GmbH, mit mir in Verbindung setzen.

Wieso soll ich meine Daten an irgendwelche Unternehmen weitergeben, wenn ich einen Kaufvertrag mit Fa. Lidl habe und die gesetzlich verpflichtet ist, Mängel zu beseitigen.

Ob die das Teil dann zur Reparatur an ihren Dienstleister weitergeben, interessiert mich nicht.

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Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG: Gesetzlich geregelte Vorgehensweise bei mangelhaften Produkten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


19.10.2019 | 11:05
von ReclaBoxler-9240671 | Regelverstoß melden
Update 19.10.19
Keiner von der Lidl Fachabteilung hat sich bis heute dazu geäußert. Wenn für eine Nacherfüllung für eine Zahnbürste im Wert von 25 € mehrere Wochen notwenidg sind, was wird wenn es um höherwertige Produkte gehen sollte?
Bei Amazon hätte ich schon 3 Tage nach der Meldung eine neue Zahnbürste angeliefert erhalten.
Und eine kurzze Info an Frau S., die meinte, dass Lidl eine mangelhafte Sache 2 Mal reparieren darf.
Die Lidl AGBs ennthalten diese Regelung nicht, sondern verwiesen auf die gesetzlichen Regelungen. Und nach § 439 BGB wählt der Kunde wie die Nacherfüllung aussehen soll.
In dem Fall entscheide ich mich für eine neue Zahnbürste. Die mangelhafte sende ich zurück, falls ein Retourenaufkleber zugesendet wird.

31.10.2019 | 22:23
von ReclaBoxler-9240671
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

31.10.2019 | 22:53
von ReclaBoxler-9240671 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update 31.10.2019
Nach dem ganzen Schriftverkehr mit Lidl frage ich mich, wozu das Ganze. Ich konnte die Zahnbürste auch bei einer Filiale abgeben und mein Geld schon zurückgehabt. In Filialen versuchen die das auch abzulehnen, nehmen aber nach einer kurzen Diskussion zurück.
Jetzt in der nächstgelegenen Filiale abgeben oder noch besser an die Herren Schwarz und Gehrig mit dem ganzen Schriftverkehr und allen Bewertungen senden. Die 5,- Euro für eine DHL-Sendung investiere ich doch gerne. Geht demnächst raus.
Hat auch bei anderen Vorstandsvorsitzenden funktioniert, bei H. Appel von der Deutschen Post oder bei Johnson&Johnson.

Auf der Suche nach einer Sommerreise im nächsten Jahr habe auf einem Vergleichportal eine passende von Lidl gesehen. Wenn der Service bei Minibeträgen miserabel ist, wäre mir bei Lidl zu buchen zu heiß.


18.11.2019 | 19:39
von ReclaBoxler-9240671 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.12.2019 | 08:28
von ReclaBoxler-9240671 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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