0 Views | 18.10.2019 | 13:06 Uhr
geschrieben von Andrea Dambietz

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Technikertermin 18. Juli 2019

Bestell-/Kundennummer: 260235923

Ich hatte einen Techniker-Termin 18. Juli 2019 in dem neuen Wohnhaus.

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Zuvor hatte ich bei 1&1 telefonisch nachgefragt, ob ein Telefonanschluss in der Wohnetage liegen muss. Dies wurde von dem 1&1 Mitarbeiter verneint, mit der Begründung: "Dafür kommt ja der Techniker, um dies zu installieren"! Ich stellte ihm noch die Frage, ob ich die Telefonbuchse selber beschaffen muss, oder ob er Techniker dieses dabeihätte. Diese Frage wurde mit nein beantwortet, ein Techniker hat immer alles mit dabei.

Ich war sehr froh, dass alles so einfach ist. Leider wurde ich am Installationstag, als der Techniker vor Ort war, eines anderen belehrt.

Er gab mir als Antwort, dafür hätte ich zu sorgen. Er würde mir aber höflicherweise die Freischaltung im Kellerraum (kleiner Stromkastenraum) anschließen bzw. freischalten.

Wie ich dann meine Fritz box und alles weitere z. B. Telefon in der Wohnung anschließe interessierte ihn nicht. Er würde aber meine Beschwerde über den Anschluss weiterleiten. Daraufhin habe ich unter Vorbehalt die Anwesenheit des Technikers und die Schaltung zu 1&1 unterschrieben. Dies auch nur unter Vorbehalt.

Heute nach 4 Monaten habe ich mich wieder an 1&1 gewendet, was denn nun mit meinem Internet und Telefonanschlusses sei. Wann denn nun ein Techniker kommen würde, um die Arbeiten zu beenden.

Im heutigen Telefon, teilte man mir mit, dass der Techniker alles richtig erledigt hätte und alles weitere meine Sache sei. Mehr könnte der Techniker nicht machen. Weitere Maßnahmen wäre eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters.

Dies ist natürlich nicht identisch mit der telefonischen Aussage vor dem Technikertermin im Juli 2019. „Dafür zahlte ich 69,95 €“.

Im Anschluss habe ich ein Foto von der Arbeit des Technikers dazugetan.

Mit freundliche Grüßen

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Für diese Arbeit, will ich meine 69,95 € zurück, oder einen richtigen Anschluss in der Wohnung und nicht in einem Keller


 
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