180 Views | 23.10.2019 | 15:31 Uhr
geschrieben von Dirk Gummel

GameStop Deutschland GmbH (Memmingen)

Unfähiges, unverschämtes und unwissendes Personal

Bestell-/Kundennummer: Kauf in der Filiale

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 12.10. haben wir Schutzhüllen für Pokemon Karten in der Filiale Saarbrücken Bahnhofstrasse gekauft. Zuhause haben wir nach dem Öffnen festgestellt, dass diese nicht passten (waren zu eng und hätten die Karten verbogen).

Heute 20.10. wollten wir diese zurückgeben. Uns wurde gesagt, dass diese nicht zurückgenommen werden und schon gar nicht gegen Geld, da die Ware geöffnet ist und auch schon mehr als 3 Tage seit Kauf vergangen waren. Ich habe klargemacht, dass ich diese Karten nicht umtauschen möchte, sondern von meinem gesetzlichen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen wollte. Anhand einer Pokemon Karte und einer Hülle, habe ich vorgeführt, dass diese Hülle ungeeignet. Dass die Hüllen nicht tauglich waren wurde auch von den Verkäufern festgestellt.

Man bestand darauf, dass man das Geld nicht zurück gibt, maximal einen Gutschein oder Ware. Da aber keine passenden Ersatzkarten (zu ähnlichen Preis) vorhanden waren, bestand ich auf Rückerstattung. Diese wurde nicht gewährt. Ich wollte schriftlich bestätigt bekommen, dass ich heute im Laden war und mein Recht auf Gewährleistung geltend machen wollte und dies abgelehnt wurde. Darauf sagte der Verkäufer J., ich solle meine Hüllen einstecken und den Laden verlassen. Der zweite Verkäufer N. sagte mir, ich solle keine solchen unverschämten Forderungen stellen und überhaupt, was ich denn für Probleme hätte.

Am Ende fühlte ich mich genötigt, um das Ganze nicht zu eskalieren einen Alibikauf zu tätigen und die Hüllen darauf anrechnen zu lassen. Definitiv der letzte Kauf. (zumindest in dieser Filiale/ Rest hängt von ihrer Reaktion auf die Beschwerde ab)

Unverschämt ist das Verhalten der Verkäufer, die keine „Kinderstube“ haben. Und wenn mein Problem das Einfordern meiner Gewährleistungsrechte nach §437 ist, fällt mir hier nicht mehr viel ein.

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.11.2019 | 17:07
von Dirk Gummel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat sich gemeldet aber nur Blabla, der sich nicht auf die Verfehlungen des Personals bezieht.




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