Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 179 Views | 28.10.2019 | 15:29 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Terbeck

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Sonderkündigungsrecht bei nicht nachvollziehbarer Abschlagserhö.

Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr. 45091194

Überhöhe Abschlagerhöhung

Meine derzeit für sechs Monate abgerechnete Stromrechnung mit jeweils monatlichen Abschlagzahlungen von 141,00 Euro ergab nun eine Nachzahlung von 102,00 Euro. Da im ersten Lieferjahr keine Preisanhebung vereinbart war, hat mich die Forderung nach einer Abschlagerhöhung auf 197,00 Euro nicht nur überrascht, sondern auch mit einem Widerspruch belegt, dem mehrere E-Mail Erinnerungen zur Bearbeitung und Beantwortung gefolgt sind. Da lt. einschlägiger Auskunft mir ein Sonderkündigungsrecht zustehen soll, habe ich vor Ablauf einer 14 Tagesfrist die Sonderkündigung erklärt.

SCHLAGWORTE

Heute, 23.10. erhalte ich einen Anruf, dass man meinen Abschlag geändert habe (!), offenbar, nachdem ich am 22.10. die Sonderkündigung per E-Mail ausgesprochen und anscheinend heute dort auch der Ebf eingegangen sein soll. Ich habe der Anruferin erklärt, dass für mich der Vorgang erledig sei, da ich von meinem Recht auf Sonderkündigung Gebrach gemacht habe. Kurz danach erhielt ich eine E-Mail eines anderen Mitarbeiters, der die Behauptung aufstellte, dass ich lediglich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hätte, nicht aber in meinem Falle. Was ist zu tun?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eprimo GmbH: Annahme meiner Sonderkündigung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


29.10.2019 | 09:09
von Mr Crabs | Regelverstoß melden
Hallo Her Terbeck, leider hat die eprimo hier Recht. Die Abschlagszahlung ist nicht Vertragsbestandteil, da diese sich nach ihrem tatsächlichen Verbrauch richtet. Daher wurde durch die Nachzahlung ein neuer Abschlag von eprimo festgesetzt. Wobei Sie natürlich Recht haben, diese Erhöhung ist deutlich zu hoch.
Dadurch, dass die Vertragsdaten (Arbeitspreis, Grundpreis) nicht geändert wurden, liegt keine Preisanpassunv vor und Sie haben dadurch auch kein Sonderkündigungsrecht.
Leider verlangen immer mehr Energieversorgers übertrieben hohe Abschläge, da hilft wie in Ihrem Fall nur noch dran bleiben, bis diese entsprechend angepasst werden oder zum nächstmöglichen Termin den Versorger wieder wechseln.
Grüße

01.11.2019 | 14:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


01.11.2019 | 14:07
von Hans-Peter Terbeck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eprimo scheint recht zu haben, werde es nicht weiter verfolgen, muss hat bis 2021 im fall strom dabeibleiben, werde aber keine Verlängerung des gasvertrages ab Feb. 2020 vorsehen. Abschlagszahlung wurde inzwischen reduziert.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!