eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Sonderkündigungsrecht bei nicht nachvollziehbarer Abschlagserhö.
Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr. 45091194
Überhöhe Abschlagerhöhung
Meine derzeit für sechs Monate abgerechnete Stromrechnung mit jeweils monatlichen Abschlagzahlungen von 141,00 Euro ergab nun eine Nachzahlung von 102,00 Euro. Da im ersten Lieferjahr keine Preisanhebung vereinbart war, hat mich die Forderung nach einer Abschlagerhöhung auf 197,00 Euro nicht nur überrascht, sondern auch mit einem Widerspruch belegt, dem mehrere E-Mail Erinnerungen zur Bearbeitung und Beantwortung gefolgt sind. Da lt. einschlägiger Auskunft mir ein Sonderkündigungsrecht zustehen soll, habe ich vor Ablauf einer 14 Tagesfrist die Sonderkündigung erklärt.
Heute, 23.10. erhalte ich einen Anruf, dass man meinen Abschlag geändert habe (!), offenbar, nachdem ich am 22.10. die Sonderkündigung per E-Mail ausgesprochen und anscheinend heute dort auch der Ebf eingegangen sein soll. Ich habe der Anruferin erklärt, dass für mich der Vorgang erledig sei, da ich von meinem Recht auf Sonderkündigung Gebrach gemacht habe. Kurz danach erhielt ich eine E-Mail eines anderen Mitarbeiters, der die Behauptung aufstellte, dass ich lediglich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hätte, nicht aber in meinem Falle. Was ist zu tun?
Dadurch, dass die Vertragsdaten (Arbeitspreis, Grundpreis) nicht geändert wurden, liegt keine Preisanpassunv vor und Sie haben dadurch auch kein Sonderkündigungsrecht.
Leider verlangen immer mehr Energieversorgers übertrieben hohe Abschläge, da hilft wie in Ihrem Fall nur noch dran bleiben, bis diese entsprechend angepasst werden oder zum nächstmöglichen Termin den Versorger wieder wechseln.
Grüße