Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 141 Views | 29.10.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von Doris Hauenstein

Immergrün Energie (Köln)

Angeblich verschickte Preiserhöhung nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: G24609A1341

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


a) 19.10-2019 per E-Mail Gaszählerstand für erstes Vertragsjahr 1.10.2018 – 30.9.2019 geschickt, da keine Ableseaufforderung (letztmalig Ende Mai 2019 erhalten) für Ende erstes Vertragsjahr erhalten
b) Nachfrage aktuelle Preise und Bitte um zeitnahe Rechnungserstellung per E-Mail 19.10.2019, da keine Preiserhöhung erhalten und auch viele Reklamationen über nicht erhaltene Preiserhöhungsschreiben gelesen; bis heute keine Antwort
d) 21.10.2019 Anruf bei Kundenservice: Information erhalten, dass am 15.4.2019 ein Schreiben mit einer Gaspreiserhöhung auf 5,4ct/kWh (entspricht einer Erhöhung des Arbeitspreises von 48,3%) geschickt wurde. Gleichzeitig wurde eine 24-monatige Vertragsverlängerung zu einem reduzierten Arbeitspreis von 4,87ct/kWh (entspricht einer Erhöhung des Arbeitspreises von 33,8%) und einem Grundpreis von 10,58 Euro/Monat (entspricht einer Erhöhung von 50,5%) angeboten. Dieses Angebot wurde am selben Tag per E-Mail zugeschickt. Ich habe jedoch nie ein Informationsschreiben über eine geplante Preiserhöhung weder per Post noch per E-Mail erhalten. Ich hätte ganz sicher mein Sonderkündigungsrecht ausgeübt.
e) E-Mail 21.10.2019 erhalten mit der schriftlichen Information, dass per Schreiben vom 15.4.2019 eine Preisinformation (siehe Anhang) verschickt wurde. Leider war falsches Schreiben angehängt. Auf Bitte um korrekten Anhang per E-Mail am 22.10.2019 keine Antwort bis heute.

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Da mir die Preiserhöhungsinformation erst telefonisch am 21.10.2019 mitgeteilt wurde, nehme ich das daraus folgende gesetzliche Sonderkündigungsrecht wahr. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus §41 (3) EnWG wegen Nichteinhaltung der Transparenz bei Kostensteigerungen.
Daher habe ich mit meinem Schreiben vom 25.10.2019 an Sie (auch gesendet per E-Mail am 25.10.2019) meinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31.10.19 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Preiserhöhung rückgängig zu machen und meinen Vertrag mit Wirkung zum 31.10.2019 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Sollten Sie sich weigern, mir mein rechtliches Sonderkündigungsrecht und die Preiserhöhungsrücknahme einzuräumen, werde ich den Fall an die Schlichtungsstelle Energie e. V. (§ 111a EnWG Verbraucherbeschwerden) weitergeben und rechtliche Schritte einleiten. Eine Antwort wird erwartet bis 31.10.2019.

Vertragsnummer G2180908521; Kundennummer G24609A1341

Mit freundlichen Grüßen

Doris Hauenstein

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Ich fordere Sie auf, die Preiserhöhung rückgängig zu machen und meinen Vertrag mit Wirkung zum 31.10.2019 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.10.2019 | 09:38
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.11.2019 | 19:17
von Doris Hauenstein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Preiserhöhung wurde zurückgenommen; Sonderkündigung wurde akzeptiert zum 15.11.2019.




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