computeruniverse GmbH (Friedberg)
Für reklamiertes Gerät Gutschriftkürzung erhalten
12.03.2018 wurde Seasonik Prime 80 Platinum (Preis 268,90 Euro) online bei computeruniverse.net gekauft und wurde nach Volgograd /Russland geliefert.
07.2019 ist das Teil kaputt gegangen, wurde reklamiert und zurück von mir nach Deutschland Versand mit der Bitte um Austausch bzw. Reparatur.
22.08.2019 wurde vom computeruniverse mitgeteilt, dass Reparatur nicht möglich ist und eine Erstattung in Höhe von 130,20 Euro zur Verfügung gestellt wird. Der Rest von 138,70 Euro wurde als Gutschriftkürzung (für den Zeitraum der Nutzung) begründet und abgezogen.
7.09.2019 habe ich widersprochen, verwiesen auf Garantie des Herstellers und bestand auf gleichwertigem Ersatz oder Reparatur bis 20.9.2019.
30.09.2019 comuteruniverse reagierte nicht, ich trat vom Kaufvertrag schriftlich mit Einschreibebrief und Mail ab und verlangte Gesamtkosten (268,90 Euro) zuzüglich Porto für Rücksendung der Ware (48,00 Euro) mir bis 07.10.2019 zu erstatten.
Computeruniverse hat 130,20 Euro überwiesen und weigert sich den Rest zu ersetzen.
Ist Gutschriftabzug von 138,70 Euro rechtens?
28.11.2019 | 15:22
Abteilung: Kundensupport
Guten Tag,
die gesetzliche Gewährleistung hat bekanntermaßen 6 Monate nach dem Kauf eine so genannte Beweislastumkehr. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel seit Erhalt des Artikels vorlag. Da dieser Beweis nicht erbracht wurde und auch nur schwerlich möglich sein wird, handelt es sich hier um einen Garantiefall.
Wir, die computeruniverse GmbH, treten somit als Erfüllungsgehilfe auf und unterstützen den Käufer bei der Inanspruchnahme der Herstellergarantie und haben den Artikel entsprechend zum Servicecenter (auf unsere Kosten) eingesendet.
Das Servicecenter hat den Artikel als irreparabel eingestuft und uns eine Gutschrift in Höhe von €130,20 erteilt, welche wir in voller Höhe an den Käufer weitergeleitet haben.
Mehr können wir hier leider auch nicht unternehmen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Tim Wacker
computeruniverse GmbH
Es ist leicht für eine Fachmann im Servicecenter zu erkennen, dass ein Fehler im inneren eines el. Gerätes liegt, da bei vorhandener Spannung die Stromversorgung funktioniert nicht. Außerdem wenn keine äußere Einwirkung bzw. mechanische Veränderung am Gerät durch den Kunde durchgeführt wurde, ist dem Kunden somit kein unsachgemäßes Umgehen vorzuwerfen.
Der Händler ist, die im Zusammenhang mit der Reklamation stehen, zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, in diesem Fall 48,-Euro Versandkosten zu übernehmen, was bis jetzt vom computeruniverse auch ignoriert wurde. Wem und für welche Kosten computeruniverse das defekte Gerät weiter verschickt, ist hier irrelevant. Denn mein Vertragspartner ist computeruniverse, mit welchem ich mich, laut Gesetz, im Rahmen der Gewährleistung auseinandersetzen muß