Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 175 Views | 12.11.2019 | 23:16 Uhr
geschrieben von René Reisich

Immergrün Energie (Köln)

Vertragsbeginn vor Versorgungsbeginn

Bestell-/Kundennummer: 28202E1539

Ich werde seit dem 01.01.2019 von der Immergrün Energie GmbH mit Strom beliefert.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag wurde online abgeschlossen, am 21.11.2018 habe ich eine entsprechende Vertragsbestätigung erhalten. In dieser wurden neben dem gewählten Tarif und den sich daraus ergebenden Abschlagszahlungen folgende Vertragsdetails festgehalten:

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Versorgungsbeginn: 01.01.2019

Zahlungsintervall: Monatlich zum 1.

Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate

Vertragslaufzeit: 12 Monate

Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende

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Am 28.10.2019 habe ich meine Kündigung an die offensichtliche Muttergesellschaft 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln abgeschickt. Am 07.11.2019 habe ich nun per E-Mail eine Kündigungsbestätigung zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" dem 20.11.2020 erhalten - und nicht wie gewünscht, zum 31.12.2019.

Laut Kundenservice kam der Vertrag bereits mit der Vertragsbestätigung vom 21.11.2018 zustande, daher hätte die Kündigung 6 Wochen vor diesem Termin im Jahr 2019 erfolgen müssen.

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Aus der mir vorliegenden Vertragsbestätigung geht allerdings nicht hervor, dass der Vertrag bereits zum 21.11.2018 abgeschlossen wurde, es wurde lediglich der Versorgungsbeginn zum 01.01.2019 erwähnt.

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Dem Schreiben sind keine AGBs angehängt. Auch in der E-Mail, mit welcher die Vertragsbestätigung übermittelt würde, sind keine AGBs angehängt oder verlinkt.

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Es heißt in der Vertragsbestätigung Wort wörtlich "Im nachfolgenden
finden Sie alle wichtigen Vertragsinformationen.". Zu den wichtigen Vertragsinformationen gehört meiner Meinung auch, dass man seinen Kunden darüber informiert, dass der Vertrag zu einem völlig anderen Datum abgeschlossen wird, als dem tatsächlichen Versorgungsbeginn.

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Wenn in der Vertragsbestätigung drin steht, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Vertragsende beträgt, dann sollte im gleichen Schreiben auch der Vertragsbeginn genannt sein, sofern dieser vom erwähnten Versorgungsbeginn abweicht. Ein vom Versorgungsbeginn abweichender Vertragsbeginn ist untypisch, nicht transparent und insoweit auch unerwartet.

Insbesondere dann, wenn in der Vertragsbestätigung kein entsprechender Vertragsbeginn sondern lediglich der Versorgungsbeginn genannt wird.

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Ich bitte daher um die Anerkennung meiner Kündigung zum 31.12.2019 (ausgehend von einem Vertragsbeginn am 01.01.2019), da mein Vertrag fristgerecht vor der 6-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt wurde.

-

Des Weiteren bitte ich um Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung.

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Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

-

Mit freundlichen Grüßen

René Reisich

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung meiner Kündigung zum 31.12.2019 und Erstellung einer entsprechenden Schlussabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.11.2019 | 09:45
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.11.2019 | 16:55
von René Reisich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün-Energie GmbH hat sich gemeldet und mir nun doch meine Kündigung zum 31.12.2019 per E-Mail bestätigt.




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