Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 103 Views | 06.12.2019 | 11:48 Uhr
geschrieben von Ron M.

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Grundpreiserhöhung auf über 500%

Bestell-/Kundennummer: 29205A1366

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


ihr Schreiben vom 09.10.2019 (Rechnungsnummer: RES01707952), in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, verstößt gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Hilfsweise zweifle die Zulässigkeit der Erhöhung gemäß §315 BGB an. Die Erhöhung ist als sittenwidrig einzustufen und somit gemäß §307 Abs. 1 BGB als unwirksam zu betrachten.

Details zum Verstoß gegen §42 (3) EnWG:

  • Die Verbrauchsabrechnung kam nur per E-Mail und ist (bewusst?) nicht im Kundenportal hinterlegt und einsehbar
  • Der Betreff "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" enthält keinen Hinweis auf eine Preiserhöhung
  • Im E-Mail-Text wird der Begriff Energierechnung "fett" gedruckt hervorgehoben. Es erfolgt kein Hinweis aus eine Preisanpassung.
  • Erst innerhalb des 6-seitigen Dokumentes werden die künftigen Preisbestandteile in einer unverständlichen Grafik genannt. Es ist nicht ersichtlich, welcher Preisbestandteil sich überhaupt erhöht, bzw. verändert hat.

Erst nach längerer Recherche nach alten Dokumenten, die ebenfalls nicht im Kundenportal hinterlegt sind, konnte ich nun feststellen, dass hier eine Grundpreiserhöhung auf 600% des bisherigen Satzes erfolgt ist (von 4,11 Euro auf 24,00 Euro).

Ich bitte Sie um eine Überprüfung des Tarifes und um anschließende sofortige Korrektur. Andernfalls würde ich Gebrauch meines gesetzlichen Sonderkündigungsrecht machen, da mir die Preiserhöhung aufgrund des nicht transparenten Schreibens erst zum jetzigen Zeitpunkt aufgefallen ist. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit verblieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sofortige Korrektur und Storno der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.12.2019 | 11:48
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Masnytzia,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2019 | 12:19
von Ron M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vertrag wurde zum Ende des Monats gekündigt und die Preiserhöhung storniert.


09.12.2019 | 12:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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