Immergrün Energie (Köln)
Versteckte Grundpreiserhöhung auf über 500%
Bestell-/Kundennummer: 29205A1366
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihr Schreiben vom 09.10.2019 (Rechnungsnummer: RES01707952), in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, verstößt gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt. Hilfsweise zweifle die Zulässigkeit der Erhöhung gemäß §315 BGB an. Die Erhöhung ist als sittenwidrig einzustufen und somit gemäß §307 Abs. 1 BGB als unwirksam zu betrachten.
Details zum Verstoß gegen §42 (3) EnWG:
- Die Verbrauchsabrechnung kam nur per E-Mail und ist (bewusst?) nicht im Kundenportal hinterlegt und einsehbar
- Der Betreff "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" enthält keinen Hinweis auf eine Preiserhöhung
- Im E-Mail-Text wird der Begriff Energierechnung "fett" gedruckt hervorgehoben. Es erfolgt kein Hinweis aus eine Preisanpassung.
- Erst innerhalb des 6-seitigen Dokumentes werden die künftigen Preisbestandteile in einer unverständlichen Grafik genannt. Es ist nicht ersichtlich, welcher Preisbestandteil sich überhaupt erhöht, bzw. verändert hat.
Erst nach längerer Recherche nach alten Dokumenten, die ebenfalls nicht im Kundenportal hinterlegt sind, konnte ich nun feststellen, dass hier eine Grundpreiserhöhung auf 600% des bisherigen Satzes erfolgt ist (von 4,11 Euro auf 24,00 Euro).
Ich bitte Sie um eine Überprüfung des Tarifes und um anschließende sofortige Korrektur. Andernfalls würde ich Gebrauch meines gesetzlichen Sonderkündigungsrecht machen, da mir die Preiserhöhung aufgrund des nicht transparenten Schreibens erst zum jetzigen Zeitpunkt aufgefallen ist. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit verblieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
06.12.2019 | 11:48
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Masnytzia,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung