Durch brillen.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 294 Views | 09.12.2019 | 12:46 Uhr
geschrieben von S. Veith

brillen.de (Wildau)

Keine Rückzahlung der Preisdifferenz

Bestell-/Kundennummer: BR19-1772636

Ich hatte mir eine Arbeitsplatz-Gleitsichtbrille machen lassen, mit welcher ich nicht zurechtkam. Diese habe ich innerhalb der Rückgabefrist zurückgegeben und mir eine deutlich günstigere Einstärkenbrille machen lassen.

SCHLAGWORTE

Nach einiger Zeit des Wartens auf die Erstattung der Preisdifferenz habe ich mich an den Service gewendet. Diese hat sich erst gar nicht, später dann mit eine "Vertröstungs-Mail" zurückgemeldet, worauf es wieder mehrere meiner Rückfragen bedurfte, bis ich nach ca. 2,5 Monaten eine Antwort bekam.

Ich staunte nicht schlecht: Man schickte mir die Passage der AGB´s, in der steht, dass man in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Erstattung der Differenz habe. Stattdessen hätte ich mir zwei Einstärkenbrillen machen lassen können.
Leider wurde mir das von meinem Optiker (Fa. Kugler, Bad Cannstatt) nicht mitgeteilt. Das hätte ich für selbstverständlich gehalten! Jetzt, nachdem ich die Antwort erhalten hatte, ist natürlich die Frist, mir eine zweite Brille machen zu lassen, verstrichen! (dank des späten Antwortens des "Service") Eine kulante Lösung wurde mir nicht angeboten.

Ich halte solche AGB´s und das Verhalten vom Service (späte Antwort, keine Kulanz) für absolut unseriös!
Auch das Verhalten des Optikers, (sei er uninformiert oder aufgrund geringer Margen bewusst informativ) halte ich für unfair!
Ich werde weder bei Brillen.de, noch bei der Fa. Kugler in Bad Cannstatt noch etwas bestellen!

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Meine Forderung an brillen.de: Erstattung der Preisdifferenz oder zweite Brille wie in den AGBs beschrieben


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


16.12.2019 | 18:52
von S. Veith noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.12.2019 | 22:44
von S. Veith noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2020 | 10:41
von S. Veith noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2020 | 10:41
von S. Veith endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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