Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 310 Views | 12.12.2019 | 10:59 Uhr
geschrieben von Dennis Stiehr

Stromio GmbH (Kaarst)

Inkasso schreiben ohne Vertrag

Bestell-/Kundennummer: E17/00919-6

Sehr geehrte Damen und Herren,

BILDER
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1 Bild

2017 habe ich über Check24.de ein Stromanbieterwechsel anstreben wollen. Meine Wahl fiel auf Stromio GmbHб da mir diese recht günstig erschienen. Über CHECK24 war alles auch ganz easy.
Nur habe ich von Stromio nie etwas gehört. Weder eine Vertragsbestätigung noch eine Rechnung keine Abbuchung nichts. Nach einer Woche erhielt ich ein Schreiben von meinem alten Energieversorger, der mich recht Herzlich Willkommen zurück geheißen hat. Also dachte ich okay Vertrag nicht zustande gekommen Pech gehabt.

Am 07.12. erhielt ich einen Brief von Tesch Inkasso mit einer Forderung von 400,00€. 400,00€ für nicht erbrachte Leistung für einen Vertrag, der nicht zustande gekommen ist? Na das nenn ich mal leicht verdientes Geld, meine Damen und Herren der Stromio Gmbh.

Sollten sie diese Forderung nicht zurück nehmen, werde ich die Verbraucherschutzzentrale NRW über diesen Vorfall Informieren

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Forderung von 400,00€ wiederrufen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2019 | 09:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


12.12.2019 | 22:21
von ReclaBoxler-1308183 | Regelverstoß melden
Dem Foto entnehme ich etwas von einer titulierten Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid.

Da muss vor dem besagten Schreiben also schon so einiger anderer Schriftverkehr stattgefunden haben, bei dem bereits hätte reagiert werden müssen.

Wenn da tatsächlich ein gerichtlicher Titel vorliegt, sehe ich hier leider schwarz für Sie, was Ihre Forderung angeht.

18.12.2019 | 19:44
von Dennis Stiehr | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes ReclaBox Team,
ich würde das alles ja verstehen wenn es vorher schon besagten Schriftverkehr gegeben hätte. Gab es aber leider nicht zumindest ist bei mir nichts angekommen. Ein Schreiben vom besagten Gericht das da etwas im Anmarsch ist gab es auch nicht.
Deshalb bin ich ja so verärgert und verstehe das nicht so ganz.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Stiehr

29.12.2019 | 20:03
von Dennis Stiehr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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