Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 232 Views | 21.12.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von Tanja Schneider

Immergrün Energie (Köln)

Erzwungene Vertragsverlängerung und Einbehalt des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: G21805028191

Die 365 AG behauptet, ein fristgemäß gekündigter Gasliefervertrag sei zu spät gekündigt worden und verlängert daher den Vertrag um ein weiteres Jahr. Außerdem werden Argumente vorgeschoben, um den Neukundenbonus nicht auszuzahlen.

Am 30.7.2019 entschied ich mich über das Verivox Vergleichsportal für den Wechsel von immergrün (365 AG) zu Montana. Ich kündigte fristgerecht zum 18.9.2019. Mein Vertrag mit Immergrün sollte eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Dennoch erhielt ich am 22.10.2019 mit der Rechnung für das vergangene Jahr einen neuen Abschlagsbetrag für das kommende Jahr. Der Wechsel wurde nicht umgesetzt. Zudem fehlte auf der Rechnung der versprochene Neukundenbonus, der nach Ablauf des Jahres abgerechnet werden sollte. Ich rief mehrfach den Kundenservice an. Zunächst teilte dieser mir mit, mein Vertrag sei über zwei Jahre geschlossen worden, was nicht dem entspricht, was ich über Verivox gebucht hatte, wie ich belegen kann.

SCHLAGWORTE

Mein Wechsel zu Montana wurde auch durch andere Maßnahmen behindert, zum Beispiel dadurch, dass Immergrün Montana trotz korrekter Daten offenbar mitgeteilte, ich sei als Kundin unbekannt (siehe Anlage).
Bezüglich des Neukundenbonus informierte mich Immergrün nach mehrfachen Anrufen bzw. E-Mails schließlich, ich hätte aufgrund eines Gewerbes keinen Anspruch auf den Bonus.

Mein Vertrag mit der 365 AG wurde fristgemäß am 30.7.2019 von mir auf dem Verivoxportal und am 1.8.2019 von Montana gegenüber der 365 AG gekündigt, wie ich ebenfalls belegen kann, Die Behauptung, mein Vertrag sei nicht fristgemäß gekündigt worden, ist somit haltlos.

Bezüglich der Weigerung, mir den Neukundenbonus auszuzahlen, weise ich darauf hin, dass ich kein Gewerbe betreibe. Im Haus befindet sich lediglich ein Raum, der zeitweise als Büro für eine freiberufliche Tätigkeit genutzt wurde. In ihren AGB nimmt die 365 AG Bezug auf §13 BGB.
Dieser Paragraph besagt Folgendes:
„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Alle an der meiner Adresse wohnenden und gemeldeten Personen verbrauchten im Vertragszeitraum den bezogenen Strom „überwiegend“ weder in ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Wir sind ein aus vier Personen bestehender Privathaushalt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rückabwicklung des Vertrags zum 19.9.2019 und korrigierte Schlussabrechnung mit Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2019 | 11:25
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.01.2020 | 19:22
von Tanja Schneider gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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