Durch XXXLutz Einrichtungshäuser endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 116 Views | 23.12.2019 | 17:23 Uhr
geschrieben von Gabi Risch-Schmitz

XXXLutz Einrichtungshäuser (Würzburg)

Minderwertige Ware verkauft

Bestell-/Kundennummer: HUZNKS

Eine Couchlandschaft für 2500,00 Euro ist nach 2 Jahren kaputt. Grund: Lichteinfall. So minderwertige Ware habe ich noch nicht erlebt

2017 habe ich das Schlafsofa UN-Cintia für 2500,00 Euro im Angebot gekauft. Normalerweise ist es noch viel teurer.

SCHLAGWORTE

Es handelt sich um ein Ecksofa mit der Möglichkeit des Ausziehens. Dann ist es auch ein Doppelbett.

Diese Couch steht in meinem Wohnzimmer. Nunmehr sind an der Fensterseite an den Rückenlehnen die oberen Bezugsseiten gerissen. Das Material reißt einfach ohne Gewalteinwirkung.

Ein Servicemitarbeiter von XXXLutz hat sich den Fall angesehen und laut seiner Aussage ist der Schaden auf Lichteinfall zurückzuführen.

D. h.: Sofas von XXXLutz sind nicht geeignet bei Tageslicht verwendet zu werden. Offensichtlich überleben diese Möbel nur im Dunkeln.

Ich habe eine 5 Jahres Garantie. Natürlich fällt dieser Schaden nicht darunter.

Da mein Wohnzimmer nun einmal Fenster hat, werde ich wohl immer auf Möbel von XXXLutz verzichten müssen. Die sind ja nur im Dunkeln verwendbar.

Ein solch lächerliches Verhalten eines Möbelhauses habe ich tatsächlich noch nie erlebt.

Anstatt sich zu schämen, solch schlechten Stoff zu verkaufen, ist man nicht mal zum Schadenersatz bereit.

Ich hoffe, dass dieses Schreiben andere vor Schaden bewahrt und rege an, nichts bei Lutz zu kaufen.

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Meine Forderung an XXXLutz Einrichtungshäuser: Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


02.01.2020 | 19:37
von Gabi Risch-Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.01.2020 | 19:34
von Gabi Risch-Schmitz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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