Immergrün Energie (Köln)
Versteckte und überzogene Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Vertr. G2170806945/ KD . G28609I1331
Preiserhöhung um 64 % wurde gar nicht bzw. versteckt mitgeteilt. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben vom 17.12.2018, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 03.01.2020.
Viele Grüße
Viele Grüße