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313 Views | 26.12.2019 | 15:48 Uhr
geschrieben von Nina Isabelle Weber
Am 26.10.2019 wurde die Autoversicherung fristgerecht gekündigt. Die HUK24 beruft sich darauf, ich hätte es persönlich machen müssen. Es gäbe keine Vollmacht. Diese Aussage ist falsch. Wie bereits mehrere Urteile bestätigen.
Nachweise von CHECK24 sind der HUK24 egal. Bewegt sich die HUK24 nicht, wird ein Anwalt eingeschaltet.
Meine Forderung an HUK24 AG:
Kündigungsbestätigung zum 31.12.2019 zusenden.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
"Es gäbe keine Vollmacht. Diese Aussage ist falsch. Wie bereits mehrere Urteile bestätigen. "
Was genau bestätigen die Urteile nun?
Sicherlich nicht den Status einer etwaigen Vollmacht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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