Durch HUK24 endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 313 Views | 26.12.2019 | 15:48 Uhr
geschrieben von Nina Isabelle Weber

HUK24 AG (Coburg)

HUK24 erkennt Kündigung durch CHECK24 nicht an

Am 26.10.2019 wurde die Autoversicherung fristgerecht gekündigt. Die HUK24 beruft sich darauf, ich hätte es persönlich machen müssen. Es gäbe keine Vollmacht. Diese Aussage ist falsch. Wie bereits mehrere Urteile bestätigen.

Nachweise von CHECK24 sind der HUK24 egal. Bewegt sich die HUK24 nicht, wird ein Anwalt eingeschaltet.

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Meine Forderung an HUK24 AG: Kündigungsbestätigung zum 31.12.2019 zusenden.


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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2019 | 14:22
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Moment, das hier ist missverständlich formuliert von Ihnen.

"Es gäbe keine Vollmacht. Diese Aussage ist falsch. Wie bereits mehrere Urteile bestätigen. "

Was genau bestätigen die Urteile nun?

Sicherlich nicht den Status einer etwaigen Vollmacht.

02.01.2020 | 16:25
von Nina Isabelle Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.01.2020 | 16:29
von Nina Isabelle Weber | Regelverstoß melden
Die Urteile bestätigen, daß die Huk24 Kündigungen von Kunden über das Portal Check24 akzeptieren muss. So wie es andere Versicherer auch anerkennen.

06.02.2020 | 21:20
von Nina Isabelle Weber endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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