0 Views | 17.01.2020 | 10:42 Uhr
geschrieben von Karl Heinz Denk

Opodo Ltd. (Deutschland) (Hamburg)

Mängelrüge Flugbuchung VGTQPQ

Bestell-/Kundennummer: VGTQPQ

LH792 wurde auf EW1206/07 umgebucht. Die Leistungen waren mangelhaft und entsprachen nicht den Zusagen, die für den LH-Flug (schriftlich) gegeben wurden. Keine direkte Kontaktmöglichkeit, um an Opodo einen Beschwerdebrief / Mängelrüge zu senden

Von: Karl-Heinz Denk Date: Mo., 6. Jän. 2020, 15:10

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Subject: Mängelrüge, Schadenersatz durch Umbuchung von LH792/3 auf EW1206/07
To:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Reklamation Mängelrüge, Schadenersatzforderung Flug EW1206/1207, Buchungscode VGTQPQ

Ich bin geschäftlich viel unterwegs und meistens mit LH geflogen (MM 9920 0264 4660 876) und bin deswegen auch bereit, mehr für die besseren Leistungen der LH Flüge zu bezahlen. Deshalb habe ich für meine Familie für den Thailandurlaub über Weihnachten 2019 wieder LH gebucht. Durch die einseitig durch LH erfolgte Umbuchung auf EW haben wir nicht nur mehr bezahlt, als für einen vergleichbaren Flug einer anderen Fluglinie. Wir haben zudem auch deutlich weniger Leistung erhalten. Das geht gar nicht!

O1 Umbuchung von LH792 (BuchungsNr. VGTQPQ) auf EW1206, Info am 20.03.2019
Wir sind davon ausgegangen, dass die Leistungen an Board identisch sind, was sie im E-Mail vom 21.12.2019 auch selber bestätigten. "Informationen zu ihrem Flug mit Eurowings: . Auch genießen Sie Service und Komfort, wie Sie es von Lufthansa gewohnt sind. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke. " Diese sind ausdrücklich nicht auf alkoholfreie Getränke eingeschränkt.

SCHLAGWORTE


O2 Verlust der Sitzplatzreservierung Fensterplatz, 2 Gangplätze (26A, BC), Uns wurden 3 Plätze in den mittleren Reihen mit einem Gangplatz zugewiesen 26 D, E, F. Aufpreis Reservierungen ca. 100,00€ verloren. Genaue Kosten sind leider in der Rechnung nicht mehr ausgewiesen.

O3 Technische Probleme mit Licht bei Nachtflug (konnte trotz Bemühungen des Boardpersonals nicht gelöst werden), dadurch kein Schlaf möglich, Folge Übermüdung und Verlust von Urlaubs- und Erholungswert am Ankunftstag, 1/2 Tag verloren. Entschädigung pauschal € 250,00.

O4 Mangelnde Verpflegung, Mehrkosten gegenüber dem gebuchten LH Flug durch kostenpflichtige alkoholische Getränke und ausreichendem Essen, 2 Erwachsene, 1 Kind, die beim ursprünglich inklusive gewesen wären.
(5 Bier/Limo/Fruchtsaft 3,5; 3 Whisky 6, 1 Menü 12, 1 Snack 2,5) = 50x2 + Kind (15) = 115,00. Das ist der wesentliche Grund für die Entscheidung den teureren LH Flug gegenüber anderen Optionen gebucht zu haben.
Getränke wurden erst 80 Minuten nach dem Abflug und nach dem Essen serviert! Zum Essen wurde beim Hin- und Rückflug 2 faschierte Fleischbällchen serviert.
Das "Schrimpsbrötchen" beim Rückflug war verdorben. Wir haben unmittelbar danach alle Magen-, Darmprobleme mit Übelkeit und Durchfall bekommen. Entschädigung?

O5 Ohrhörer entgeltlich zu 3,5 = 10,5 ges.

O6 Gesamte Summe für geforderte Pauschalentschädigung € 500,00. -

Wir erwarten uns definitiv eine kulante Entschädigungsleistung. Wenn nötig werde ich gerne auch meinen Rechtsbeistand bemühen. Ich will Ihnen und uns zusätzlichen Ärger und Mühen ersparen, deshalb erteile ich die Mängelrüge vorerst informativ und erwarte eine rasche positive Antwort zur Abgeltung unserer Schäden durch obig dargelegte mangelhafte Leistungen Ihrerseits. Vom Ergebnis werde ich persönlich davon abhängig machen, ob ich auch geschäftlich weiter auf LH/AUA/EW/AirDolomitiflüge zurückgreifen werde. Einen guten Kunden haben Sie schon verärgert. Es liegt an Ihnen, ob Sie ihn verlieren werden. Im Falle einer notwendigen gerichtlichen Geltendmachung behalte ich mir alle Möglichkeiten an Entschädigungsleistungen offen, die weit über dem von mir geforderten Pauschalbetrag liegen.
MfG
Mag. Karl Heinz Denk>

Dokumente sende ich auf Anforderung, kann diese (pdf) leider nicht anhängen

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Meine Forderung an Opodo Ltd. (Deutschland): 500,00€ Pauschalentschädigung für Minderleistungen / Kostenersatz


 
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